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— in geordnetem Zug, die Kranken auf Wagen mit sich führend, ohne irgend einen Excess zu begehen, durch den Odenwald nach Fulda. Auf die Meldung Zobels über diese Meuterei nach Frankfurt, wurde von da eine Kolonne auf Fulda entsandt, die 36 Stunden später als die Entwichenen dort eintraf. Letztere waren in guter Ordnung in Fulda angelangt, hatten ihre Fahne im Präfekturgebäude abgegeben, fügten sich den dortigen Behörden und auch ohne Widerstand der Arretirung durch die dazu abgesandte Kolonne. Sie wurden in Frankfurt abgeurtheilt. Das üntersuchungsgericht, unter dem österreichischen Major von Galeotti und dem isenburgischen Auditeur Gervinus, führte sein Geschäfte in höchst oberflächlicher Weise. Es vernahm nur 14 Delinquenten und fällte schliesslich ein Urtheil, das nicht namentlich, sondern nur chargenweise die Strafen verhängte und zwar mit Ausnahme Vogels, dem die Todesstrafe zuerkannt wurde, in Eisen, Strafarbeit und mehrjähriger Kapitulation in einem Linientruppentheil bestehend. Eine durch Stabsauditeur Schott im Oktober vorgenommene Revision des Urtheils ergab, dass eine Anzahl von ca. 12 Leuten die Strafen verbüssten, obgleich sie, als der ihnen Seitens des General-Gouverneurs Fürst Heinrich XIII. Reuss zugesicherten Amnestie theilhaftig, gar nicht hätten bestraft werden dürfen. Dies und andere aufgedeckte Unregelmässigkeiten der Untersuchung veranlassten Reuss zu der Aeusserung: »Es sei seine feste Gesinnung alle die Leute mehr oder weniger zu begnadigen, indem der ganze Vorfall bei diesen armen undisciplinirten Bauern eigentlich auf eine Sauerei hinausliefe!« Demzufolge erliess Reuss, der auch die Todesstrafe an Vogel nicht hatte vollziehen lassen, zunächst eine theilweise, im März 1815 sogar eine vollständige Begnadigung aller Betheiligten. Neben dieser Untersuchung war noch eine andere gegen die Fuldaer Civilbehörden, speciell den Präfecten Herquett eingeleitet worden, da der Major von Zobel diese einer Einwirkung auf die Landwehrleute im Sinne der Entweichung in die Heimath beschuldigt hatte. Diese Beschuldigung erwies sich als gänzlich haltlos und führte zu einer glänzenden Rechtfertigung Herquetts und seiner Amtsgenossen.

 

 

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