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für denselben in Betracht kommenden, ihnen zugänglichen biographischen Notizen zu sammeln, diese dem beauftragten Bearbeiter — Dr. Knod-Schlettstadt — zur Verfügung zu stellen, sowie über die in Betracht kommenden Fragen und Wünsche sich mit ihm in Verbindung setzen zu wollen. — Mögen sich recht viel fleissige und geschickte Hände zur Mitarbeit an diesem vaterländischen Unternehmen finden. Der Versammlung wurde sodann Mittheilung gemacht von dem Portgang der Herausgabe der Monumenta Germaniae paedagogica und die bisher erschienenen Bände zur Ansicht vorgelegt. Auch hatte Hauptmann a. D. Bötticher, bekannt durch seine Arbeiten über Hissarlik, Troja, durch die er sich in Widerstreit setzte mit Schliemann, Virchow und anderen Gelehrten, indem er daselbst eine Verbrennungsnekropole vermuthete, mehrere Flugblätter ausgelegt, um der Versammlung seinen Standpunkt darzulegen. Den Zeitungsberichten zufolge ist inzwischen dieser gelehrte Streit durch ein wissenschaftliches Schiedsgericht an Ort und Stelle zu Ungunsten Böttichers entschieden.

Der 3. und letzten allgemeinen Sitzung, Donnerstag den 12. September, wurden zunächst einige inzwischen noch eingelaufene Schreiben geschichtlicher Vereine mitgetheilt, ein Glückwunsch des histor. Vereins für den Niederrhein zu Bonn und ein deutscher Gruss des nordböhmischen Excursionsklubs zu Leipa, worauf die Berichte über die in den Sektionssitzungen erledigten Arbeiten folgten. Sodann wurde in Anschluss an — früheren Generalversammlungen angehörige — Beschlüsse ein Antrag angenommen, wonach die deutschen Regierungen angegangen werden sollen, im Wege der Gesetzgebung den Bestand und die Pflege der geschichtlichen und vorgeschichtlichen Denkmäler in geeigneter und wirksamer Weise zu sichern; gleichzeitig wurde der Verein für die Geschichte Berlins (dem der Verwaltungsausschuss des Gesammtvereins der deutschen Geschichts- und Alterthumsvereine angehört) und der Verein für Mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde zu Schwerin (Vorort der nächstjährigen Generalversammlung) ersucht, gemeinsam und nach Ermessen unter Zuziehung Anderer, den Entwurf eines Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmäler auszuarbeiten

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