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Lasten »Manngelder« bei ihrer ersten Verheirathung zahlen. Nachdem die Verpfändung schon weit über hundert Jahre bestanden, machte Eitel von und zu Gilsa, landgräflich hessischer Kapitain im Jahre 1721 den Versuch, diese reichen Gefälle seiner Familie gegen Erlegung der Pfandsumme wieder zu verschaffen, doch machten die Nutzniesser den inzwischen stark gesunkenen Geldwerth ihrerseits geltend. Lange zog sich der Rechtsstreit hin, bis die von Berlepsch 1781 noch 4000 Thaler auf die Pfandsumme zahlten, dagegen aber Wollershausen erb- und eigenthümlich einbekamen, mit der Klausel, dass nach Abgang des Mannesstammes der von Berlepsch zu Etzgerode die von Gilsa in den Besitz der Wüstung gelangen sollten. Der ursprüngliche Pfandschilling, welchen der Münzmeister zu Kassel jetzt auf 5336 Thaler bestimmte, sollte als getilgt betrachtet werden. Landgraf Friedrich II. von Hessen ertheilte nun dem Kapitain Wilhelm Friedrich von Berlepsch einen neuen Lehnbrief über Wollershausen unterm 28. Februar 1782, worin die Herren von und zu Gilsa eventualiter Mitbelehnte genannt werden. Bald bekam diese weitaussehende Bestimmung praktische Bedeutung. — Die von Berlepsch verpfändeten 1796 Wollershausen an das Stift Kaufungen, welches in den folgenden Kriegsjahren seine Forderung weiter cedirte. Um diesen Gläubiger zu befriedigen, benutzten die Gebrüder von Berlepsch: Wilhelm zu Etzgerode, Ludwig, Hauptmann in der k. westphälischen Jägergarde, Friedrich, Hauptmann in dem k. westphälischen 6. Linieninfanterieregiment und ihr Neffe Franz, die unter König Jérôme erfolgte Aufhebung des hessischen Lehnsverbandes, ihre Gerechtsame durch das Tribunal zu Marburg zum meistbietenden Verkauf zu bringen.

Manche Erbleihbeständer kauften selbst die auf ihren Grundstücken haftenden Gefälle, so das dominium utile mit dem dominium directum vereinigend. Der grösste Theil von Wollershausen gelangte aber für 15,210 Franken an den Pfarrer Schlarbaum, welcher sie seinen Schwiegersöhnen, dem Secretar Pfeifer und dem als Schriftsteller bekannten Pfarrer Bach zu Jesberg später abtrat. Der westphälischen Periode folgte die Rückkehr des Kurfürsten, welcher durch Verordnung

 

 

 

 

 

 

 

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