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XXIV aufs Haus beim Trunk gescholten und wie verlaut geschlagen, wird an das ampt verwiesen«. Ueberhaupt sind die Klagen über Saufereien, Prügeleien, namentlich zwischen Eheleuten, Fluchen und Lästern endlos. Absonderliches leistet das bereits genannte Büttels Weib in schamlosem Auftreten. Sie hat sich auf Fastnacht Abends in ihres Mannes Kleider verstellet; ist aufs Gericht verwiesen worden. Das Presbyterium sucht mit Ernst und Energie der eingerissenen Sittenlosigkeit zu steuern und Gottesfurcht und gute Sitten zu befördern. Namentlich lässt es sich angelegen sein, die Sonn- und Feiertage, ebenso die monatlichen Bettage durch einen Wall endloser Bestimmungen vor Entweihung zu schützen und dringet mit Entschiedenheit auf Sabbathstille und fleissigen Besuch der Predigt. Niemand soll ohne besondere Erlaubnis des Pfarrers an Sonntagen oder Bettagen verreisen, auch nicht auf die nächsten Dörfer, auch nicht in die Heidelbeeren gehen. Die Stadtthore sollen während des Gottesdienstes geschlossen sein. Niemand soll ohne besonderen Zettul des Pfarrers oder Amptmanns unter dieser Zeit ein- und auspassieren. Auch alle Ergötzungen, die man heutzutage dem mühseligen und geplagten Volke zu seiner leiblichen Erholung gerne gönnt, wenn es seinen gottesdienstlichen Pflichten genügt hat, als Kegeln, Scheibenschiessen u. dergl., namentlich aber das Tanzen, sind an Sonn- und Feiertagen strengstens verpönt. Man greift im heiligen Eifer der Zuchtübung vielfach über ein erreichbares gesundes Ziel hinaus und zieht damit nachgerade die Renitenz gross. Als Zuchtmittel standen dem Presbyterio zu Gebote christliche Ermahnung und Verwarnung, wo diese nichts fruchtete oder eine solche von vornherein bei einem bereits begangenen Frevel als nicht genügende Rectificirung erschien, Geldstrafen; im Nothfall half der gestrenge Herr Amtskeller oder Amptmann (vor dem Kriege der Zentgraf), welcher durchweg als ständiges Mitglied des kirchlichen Areopags erscheint, mit Thurmstrafe aus. Ja es konnte geschehen, dass das Presbyterium auch in Abwesenheit des weltlichen Beamten, ein böses Weib, dessen Zunge nicht zu schweigen war, ohne Weiteres aus der Sitzung abführen liess, um sie |
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