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XXVII

Kirchenrüger, Glöckner, Pförtner, Nachtwächter, Büttel, Flurschützen stehen zur Disposition des Presbyteriums, um die Beschlüsse desselben, ev. mit Nachdruck, auszuführen.

Der Glöckner soll öffentlich zu den Schläfern in der Kirche gehen und solche aufwecken. Erstlich soll er mit dem Stock schlagen zum Zeichen der Schläfer, und so es nicht helfen will, zu ihnen gehn und sie aufwecken (1691).

Pförtner und Flurschützen sollen auf diejenigen, so unter der sonn- und monatlichen Bettagspredigt im Feldt spatzieren oder arbeiten fleissige achtung geben, dieselbigen anzuzeigen, dass sie gestrafft werden.

Die Nachtwächter sollen acht haben auf nächtliche tumultuanten und die über die Zeit der 9 uhren in Häusern trinken, item auf alle unordnung in Häusern und strassen (1599).

Der Stadtdiener oder Büttel soll die Knaben an ihren gebührenden Ort treiben und sowohl in als ausserhalb der Kirche acht haben, dass selbige keinen tumult halten (1625).

Die Kirchenrüger oder Umgänger hatten an Sonn- und Feiertagen unter der Predigt einen Umgang durch die Gassen der Stadt vorzunehmen, um zuzusehen, ob nichts der Kirchen- und Sabbathsordnung Zuwiderlaufendes vorfiele. Sie sollten in der Nähe der Kirchenthüren ihren Platz haben, damit sie denselben ohne Aufsehen zu erregen unter der Predigt verlassen und ihren Umgang halten könnten.

Am 2. Aug. 1702 wurde betr. einen solchen Umgang davon geredet, wie jüngst Joh. Martin Kehms 3 Kinder unter der Kirche auf der Gasse getroffen worden wären und da sie die, so den Umgang gehabt, ankommen gesehen, dieselben mit nicht wieder zu gebenden Worten unverschämt zu Gaste geladen hätten, und zwar die Umgänger dreimal also verhöhnend!! Ein betrübender Hinweis auf den Mangel an Kindererziehung in jenen Zeiten! In einem andern Falle machte der Umgänger mit ungezogenen Knaben, die ihn ebenfalls gelästert und gehöhnet hatten, summarischen Process, indem er ihnen kurzer Hand den Krug in Scherben schlug, mit

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