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XXXIII

»1653 den 9. Weinmonat ist Hans Stegewald der Kupferschmidt sonderlich berüchtigt und persönlich fürgefordert worden, als der zuvor am H. Sonntag frümorgens vor der Predigt zum Thor hinauss nach Mernes, im Stift Mainz gelegen, auf die Kirchmess unnötig gangen; hiermit den Sabbath schnöd entheiliget, die Gemein fast geärgert, und sein selbst eigen Gewissen muthwillig verlezet, undt also gröblich gesündiget hat. Ist deswegen laut der Kirchenordnung umb 6 bazen gestraffet worden, die er fürnemblich ins Säcklein legen soll.« (Das Kirchensäcklein — heutzutage Klingelbeutel — soll nach einem Presbyterialbeschluss 1633 einem Jeden in der Kirche fürgehalten werden.)

»Diejenigen die auf den Sonntag seind auf dem Orber Markt gewessen, sollen jeder ¼ fl. straf erlegen (5. Xbris 1694).

»Peter Bätz ist am Sonntag heut acht tage auf dem Zeitloser Markt gewesen, citatus bekennt sich schuldig und will ¼ fl. straff erlegen.« (1695.)

Selbst Werke der Noth wurden im Uebermass des Eifers, wenn nicht rechtzeitig als solche constatiert, strengstens geahndet.

»Konrad Möller ist angegeben worden, dass er Sontag acht tage zwischen den 2en predigten ein Schwein geschlachtet. Wurde citieret, erscheint und gestehet die Sache, habe es aber nicht selbsten gethan und seye ein Nothfall gewessen, indem der Hund das Schwein gebissen habe.

Interog.   Wer es denn geschlachtet habe ?

Rp.   Niclas Herchenröder und Johannes Möller.

Reso. Weilen der Sabbathtag dadurch entheiliget worden und er desswegen sich nicht angemeldet, weder bey Hr. Ambtsverweser noch Pfarrer, und das Schwein in seinem Konrad Möllers Hofe geschlachtet worden, als ist auf die That vermög unserer Kirchenordnung 6 fl. straf angesetzt worden, vor welche dann Er Hr. Konrad Möller zu stehen, und das übrige von den andern Verbrechern zu erheben hat. (20. Martii 1689.)«

Wie sorgfältig man zu Zeiten auch die persönliche Haltung der Pfarrkinder am Sonntage von Seiten des Presbyteriums überwacht hat, erhellt aus Folgendem: »Peter Wagner und Heinrich Schmitt sind angebracht,

Mittheilungen.                                                                                                        3

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