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XXXVII

[Sabbaths-] baths- und Kirchenordnung allmählich zu erlahmen und das Widerstreben der Parochianen sich in die bestehenden Ordnungen zu fügen, allgemeiner zu werden. Es wird vielfach darüber geklagt, dass der Sabbathsordnung zuwider etliche auf des Herrn Tag mit Säcken nach der Mühle gehn (5. Febr. 1702) vor und unter der Predigt. Die Müller sind darauf sämmtlich vorbeschieden und ist ihnen das Mahlen unter dem Gottesdienst verboten worden (»wie mehr geschehen« setzt der Schreiber hinzu (5. März 1704). Das Mahlen am Sonntag schlechthin war also nicht verpönt, nur unter dem Gottesdienst sollte es nicht geduldet werden. Im Jahre 1714 standen die Mühlen bereits unter der Predigt auch nicht mehr still. Am 7. Juni 1724 kommt zur Sprache, dass unter der Morgenpredigt Leute Säcke mit Mehl aus der Mühle getragen haben.

Metzger und Krämer wie auch der Schwarzfärber Joh. Fr. Löser legen an Sonn- und Bettagen ihre Waren ungescheut aus. Weiter wird am 1. Oct. 1704 angebracht, dass die Bäcker zwar der Pr. O. gemäss an Sonn- und Bettagen ihre Läden zuhalten, die Metzger hingegen selbige sonderlich vor den Predigten, später auch unter denselben, ohne Schau offen halten, darinnen hantieren und verkaufen.

Concil. Die geschworenen Zunftmeister sollen deswegen mit nächstem citiert und ihnen das aufs künftige untersagt werden. Die Bestimmung, dass die Stadtthore unter der Predigt geschlossen sein sollen, wird verschärft (2. Juli 1710): Weil an Sonntagen zwischen beyden Predigten die jungen Leute in die Kirschen auslaufen, wurde beschlossen, Hr. Rats und Amptmanns Edelgeboren zu ersuchen, die Thore zuzuhalten bis nach geendeter Predigt, damit also dies Aergerniss abgethan werde. Bisweilen hat auch das Presbyterium Mühe und Not, seine Autorität Elementen gegenüber zu wahren, die es wagen, ihm geradezu ins Angesicht zu widerstehen.

Zwar Daniel Gerhard auf citation am 5. Aug. 1708 vor demselben erschienen gestund, des Sonntag morgens Brandenwein getrunken zu haben, aber nur vor l Kr., denn es wäre ihm nicht wol gewesen, auf weiteren Vorhalt indess, wie er berüchtigt wäre, dass er sich bisweilen mit Brandenwein vollsaufe, gestund er und

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