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XXXVIII gelobte mit gegebener Hand Bessrung. Uebrigens wurde er für diesmal ohne Strafe gelassen mit dem Beding, dass wo er mehr sich vollsaufen oder auch wider die Kichenordnung künftig handeln und leben würde, dass er alsdann ½ fl. Strafe erlegen sollte. — Dagegen gebährdete sich ein Anderer, Heinrich Räb, vor dem Presbyterium wesentlich anders. Es wurde ihm vorgehalten, wie er angebracht wäre, dass er so wenig oder gar nicht in der Sonntagspredigt erscheine, er wollte seine schlechten Kleider vorschützen. Als dieses nicht angenommen, sondern nachgewiesen wurde, wie er nach unserm Protokoll schon vor längsten als ein unfleissiger Kirchengänger notieret und mehrmalen vermahnet worden, die Kirche zu besuchen, auch seine gegenwärtige Kleider ehrbar und gut genug wären, musste er sich seiner Sünden schuldig geben; wurde auch ferner befragt wegen seiner Frau und Kinder. Sagte, seine Frau gienge nicht so fleissig in die Kirche als die Tochter, und musste seine Frau der Tochter Schuh anziehen, wenn sie in die Kirche gehen wollte, massen seine Frau keine Schuhe sonsten anzuziehen hätte. Hierauf wollten wir — so heisst es weiter — diesem Räb seine grosse begangene Sünde vorstellen und machten daher den Anfang mit dem 3. Gebot der 10 Worte Gottes, und weilen er dieses Gebot nicht sagen konnte, sagte er von uns weggehend: Ich muss nun fort und heimgehen, denn ihr habt mir den Kopf toll genug geschwätzt! Als ihm nun zugerufen worden, er sollte zusehn, was er thäte, damit er sich selbst nicht in grössere Straf bringen möchte, gieng er in seinem tollen Sinn davon. Weilen nun dieses zu allzugrosser Beschimpfung des presbyterii gereichet, als wurde beschlossen, Herr Rat und Ambtmann zu bitten, diesen Verächter der Göttlichen und Herschaftlichen Verordnung zu gebührenden Straf zu ziehen (5. Aug. 1708). 5. Kapitel. Viel Mühe, vielfach auch vergebliche Mühe, hatte das Presbyterium bei seinen Anstrengungen, die würdige Verrichtung des sonntäglichen Gottesdienstes nach allen Richtungen hin sicher zu stellen. |
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