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XLVIII

der Jaeger gehöre in den Wald, der Fischer in das Wasser und der Pfarrer in die Kirche. — Der Glöckner und Schulmeister Kautz muss immer und immer wieder ermahnt werden, während der Leichenpredigt mit in die Kapelle zu treten, damit er auch Gottes Wort höre, statt draussen spatziren zu gehn. Er kehrt sich einfach nicht daran. Derselbe Glöckner beschwert sich darüber, dass die Leute die Gräber auffrischen und ihm damit seinen Grasnutzen schmälern, er liebt es hingegen, die Grabhügel so bald wie möglich dem Erdboden gleich zu machen, wühlt aber auch nächtlicher Weile die Gräber auf, um Bretter und Nägel von den Särgen zu erlangen. Einige sagen ihm nach, er wühle bei Nacht die Gräber auf, um nach güldenen Ringlein bei den Todten zu suchen.

Wir werden später bei Besprechung der hiesigen Schulzustände noch mehr von diesem dunkeln Ehrenmanne zu hören bekommen. Eine der heitersten Episoden aus seiner einzig in ihrer Art dastehenden Wirksamkeit hat uns Pfarrer Grimm in Folgendem aufbewahrt:

»Den 1. Febr. 1752 wäre hier eine Copulation, ohnerachtet nun dem Schuldiener Kautz wie überhaupt so in dem neuen Schulregulativ § 8 scharf eingebunden worden, auf keines Menschen Geheiss die Uhr zu verstellen, sondern um 11 Uhr praecise in die Bättstunde zu läuthen, so hat jedoch auf obigen Tag Pfarrer und Gemeinde bis um 12 Uhr warten müssen. Da Ich nun mit aller Gelindigkeit dem Kautz sagte, wie wollt ihr dann dies Betragen und turbation aller Ordnung gegen das regulativ verantworten? so ware seine ganze excüse, die Jungfer Braut hat mich gebeten, so lange zu warten, damit wandte er sich und gieng.« — Pfarrer und Presbyterium waren diesem Kautz gegenüber wehrlos, zumal ersterer befürchtete, dass Hochfürstliches Konsistorium das freche Verachten seiner so frischen Verordnung gleichgültig ertragen werde.

7. Kapitel

Ab und zu raffte sich das Presbyterium doch noch einmal zu einer energischen That auf, aber dann mussten ganz besondere Beweggründe vorliegen. Z. B. vermochte

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