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sprechen wollten; es beträfe Herrschaftliche Straffe, die gehörete vor ihn und nicht vor das lutherische Presbyterium, zudem hätten die Frau die reformierten Kirchenrüger in dem Verbrechen angetroffen, und endlich da es in Hr. Pfarrer Blumen Dienst gefrevelt worden, so wollte es sich nicht schicken, dass Herr Pfarrer in der Sache spräche. Kaum war der lutherische Glöckner mit dieser Antwort fort, so käme er wieder und protestierete nochmalen nomine des Pfarrer Blumen und liesse letzterer bitten, dieses wenigstens solange in suspenso zu lassen, bis er es an das Hochfürstliche lutherische Consistorium berichtet hätte. Allein Hr. Amtmann liesse ihm antworten, er sollte ihn ein vor allemal mit diesem Zumuthen verschonen, die Frau müsse und solle erscheinen, quo facto könne es Hr. Pfarrer Blum hinberichten, wo er wollte. Der Stadtdiener wurde auch nochmalen zu der Knoblauchin gesendet und sie bei Strafe zu erscheinen citieret, da sie endlich ankäme und das Fensterreiben und waschen gestehen musste. Sie brachte zur excüse, es wäre nur ein klein Fenster gewesen. Ihr Herr, der Pfarrer, habe nichts davon gewusst, wohl aber Ihre Frau, die Frau Pfarrer Blumin, die in der Stube bei dem kranken Kinde gewesen. Da nun die Frau Pfr. Blumin die That der Magd zwar nicht geheissen, doch mit ihrem stillschweigen und zusehen gebilliget, es aber schnurgrade gegen die Sabbathsordnung laufet und böse Consequentien abgeben musste, wo dergleichen der Prediger Gesinde selbst ohngeahndet so hin thun dürfte, so wurde der Unfug der Knobenlauchin mit wenigem vorgehalten, und sie dieses mal allein um einen Gulden gestraffet, da die Hälft Gn. Herrschaft, die andere Haft aber unserer Reformierten Kirche, bei der die Eüg und Straff geschehen, zufallen sollte. (6. Sept. 1743.)

Wenn sich das Presbyterium nur mehr über die Sünden Anderer ereifern kann, während es für alle Schwächen und Gebrechen im eigenen Lager weder Augen noch Ohren hat, so beweist es damit nur, dass es seine eigenste Aufgabe vergessen hat, und wenn es, statt an wichtigere Dinge zu denken, sich »mit vielen Umständen und Heftigkeit« wegen eiteler Ehre nach Aussen hin oder untereinander darüber z. B. ereifert,

 

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