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LIII

Hirten der Schafe, Jesum Christum, kennt und ihm nachfolgt, voranzugehen. Als Zuchtmeister erscheinen sie im Presbyterium, dem sie die Directive gaben. Durch die Presbyter instruierten sie sich über die jeweiligen Zustände in der Gemeinde, den Presbytern überliessen sie gemeiniglich auch die Exekutive. Die Aeltesten sollen auf dies und jenes achten, sollen dies und das besorgen, heisst es immerzu.

Man kann sich beim aufmerksamen Lesen der Presbyterial-Protokolle und der Wahrnehmung, dass auch die nichtigsten und unbedeutensten Dinge in den Kreis der Berathung der Vorsteher gezogen werden, des Eindrucks nicht durchaus entschlagen, dass die guten alten Herrn mit den ihrer Hirtenfürsorge anvertrauten Seelen wenig in so zu sagen ausseramtliche persönliche Berührung gekommen sein müssen. Sie scheinen sich nicht besonders klar darüber gewesen zu sein, dass der Hirte auf jedes seiner Schafe in Liebe zu achten, einem jeden seiner Schafe wo möglich persönlich in Liebe nachgehen soll, Herzen herzlich suchend, die Unwissenden belehrend, die Irrenden zurechtbringend, die Verlorenen suchend, mit den Fröhlichen fröhlich, mit den Trauernden weinend, die Verzagenden tröstend und aufrichtend, die Gesunden behütend, die Kranken versorgend und die Hinwegeilenden bis zur Pforte des ewigen Lebens geleitend.

Den Charakter der Zuchtübung, des Abstrakten, Kalten, Leblosen und Liebeleeren werden auch ihre Predigten nur zu oft, wie hier so anderwärts, getragen haben. Nur hierdurch sind die fast unglaublichen Zustände erklärlich, durch welche, wie wir gehört haben, der sonntägliche Gottesdienst so oft in der schmählichsten Weise aller Würde entkleidet wurde. Es muss auf alle Fälle nicht sonderlich bestellt gewesen sein mit der homiletischen Leistungsfähigkeit der meisten evangelischen Prediger, wenn sich die beiden Landesconsistorien genöthigt sahen, nomine Serenissimi den nachstehend abschriftlich mitgetheilten ernstlichen Erlass an dieselben zu producieren:

»Demnach man misfällig wahrnehmen müssen, wie dass einige Pfarrherrn aus beiden ministeriis allhier in der alten Stadt, denen Kirchenordnungen zu- [zuwider]

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