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LIV

[zuwider] wider, unerachtet der namens und auf gnädigsten Specialbefehl der Hochgeborenen unserer gnädigsten Herrschaft öfters und noch unlängsthin deshalben beschehenen ernstlichen Erinnerung die Predigten auf Sonn-, Feier- und Wochentagen mit allzu weitläuftigen doppelten Eingängen, mit vielen unnöthigen Wiederholungen, einerlei Lehrpuncten, und dann öfters mit allzulanger Analysirung des Textes geflissentlich verzögern, wodurch geschiehet, dass viele alte und sonsten schwächliche Leute, absonderlich schwangere und säugende Weiber entweder aus der Kirchen während dem Gottesdienste gehen müssen, oder aber solches zu vermeiden, gar aus denen Predigten bleiben, mithin der gute Entzweck durch solche lange Predigten bei denen Zuhörern fast mehr verhindert als befördert wird; als wird hiermit auf fernerweiten Specialbefehl hochgedacht unserer gnädigsten Herrschaft dem Hochgräflichen (Evangelisch Lutherischen und Reformierten) Consistorio hiermit aufgegeben, dass dasselbige denjenigen Pfarrern, welche gegen Eingangsgemeldete wohlbedächtlich eingerichtete Kirchenordnung zu lange predigen, mit allem Ernst und Nachdruck bedeuten möge, dass sie künftig ihre Predigten ordnungsmässig einrichten, die allzu weitläuftige exordia kürzer machen, die textus, wo sie zu gross oder zu reich an Materia theilen und anstatt einer zwei oder mehr Predigten daraus machen, die oft ohnnöthige Wiederholungen unterlassen, mithin ihren Fleiss und Geschicklichkeiten mehr in kurtzen und nervose ausgearbeiteten als in langen Predigten sehen lassen, oder widrigenfalls sich selbsten beimessen sollen, wenn Ihre Hochgräfliche Gnaden gegen einen Solchen müssliebige Verordnung zu seinem Schaden und Nachtheil entweder mit Zurückhaltung eines Theils seiner Besoldung oder in anderm Wege ergehen zu lassen, gemüssigt werden, gestalten der abgesehene heilsame Entzweck durch eine kurze, deutliche und wohl ausgearbeitete Predigt bei der ganzen Gemeinde desto eher erhalten, auch Jedermann zu fleissiger Besuchung des Gottesdienstes und genauer Anhörung göttlichen Wortes desto mehr angefrischet wird.«       Decretum Hauau den 5. Januarii 1711.

Scheint nicht viel gefruchtet zu haben, denn ein den Pfarrherrn Ehren Ammon zu Steinau an der Strassen

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