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LXIV

wurde, ist ungewiss, den geschichtlichen Zahlen nach müsste es zwischen 1271 (wo einer der Grafen noch zu Nalinberg angetroffen wird) und 1294 (wo Neustadt bereits steht und verkauft wird) gewesen sein, wir möchten jedoch glauben, dass die Ziegenhainer Grafen, sobald sie Städte zu bauen anfingen (Anfang des 13. Jahrh.) wahrscheinlich auch wohl ihr ursprüngliches Besitzthum thunlichst bald mit einer solchen versehen haben werden. 1294 (10. März) wurden die Stadt und die Gerichte an Mainz verkauft; von da ab macht sich neben Bildung neuer Strassen und Gründung von Burgen zu deren Sicherheit (Strassenburgen) auch das Bedürfniss nach Befestigungen zur Sicherung der neuen mainzischen Landesgrenze geltend (Grenzburgen), denen dann von hessischer Seite wieder andere entgegengesetzt werden. Aufzählung von solchen auf beiden Seiten. Verschmelzung ausgegangener Dörfer mit Orten auf mainzischem und auf hessischem Gebiet und dadurch bewirkte Grenzveränderung, die aber gewöhnlich erst nach langem Streiten definitiv zustande kommt. Fehdezug eines hessischen Ritters gegen das mainzische Amt Neustadt und Festlegung der dabei betroffenen jetzt meist verschwundenen Ortschaften. Die Frage, ob die jetzigen Amts- und Gerichtsgrenzen auf alter Grundlage ruhen, wurde dahin beantwortet, dass dies im ganzen und grossen der Fall sei, im einzelnen aber allerdings Nachbesserungen nöthig seien, die aber nie eine ganze Feldmark der vielen kleinen Dörfchen des 13. und 14. Jahrhunderts betreffen können.

Nach Beendigung dieses Vortrags wurde von dem Vorsitzenden der zweite Punkt der Tagesordnung: »Die Veranstaltung einer Feier zur Erinnerung an die vor 450 Jahren zuerst ausgeübte Buchdruckerkunst« zur Besprechung gebracht. Der Vorsitzende schlug vor, durch Veranstaltung einer Ausstellung von Hessischen Druckwerken in den Schauschränken des Archivs das Gedächtniss der Erfindung der Buchdruckerkunst zu feiern, den Vorstand zu ermächtigen sich zu einem Festausschusse zu ergänzen und durch Herrn A. von Dommer als Festschrift die Beschreibung der ältesten Marburger Drucke herausgeben zu lassen. Diese Anträge wurden angenommen.

 

 

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