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CXLV

Berichtigungen.

1.

Zu dem Aufsatze: „Die juristischen Inkunabeln der ständischen Landesbibliothek zu Kassel“.

(Mittheilungen von 1886.)

Es muss heissen S. l Z. 11: Hain Nr. 9539. S. 9 Z. 25 : 1497. Es ist zu streichen S. 3 Z. 4, S. 4 Z. 6 v. u., S. 8 Z. 10, S. 9 Z. 12, S. 9 Z. 21, S. 15 Z. 6 v. u. und dafür zu setzen: Hain Nr. 7394, Hain Nr. 6994, Panzer annales IV. p. 478, Hain Nr. 6055 und 6057. Bisher unbeschriebener Druck, Panzer I. p. 479.

Leipzig.                                                                    Dr. Mollat.

2.

Datierung eines Schreibens von Turenne aus Wetzlar. Nach den Mittheilungen an die Mitglieder des hess. (Kasseler) Geschichtsvereins, Jahrgang 1886, LXVIII, besprach Dr. Suchier in einer Sitzung zu Hanau verschiedene Schriftstücke des Vereinsarchives, darunter ,,4) Schreiben Turennes aus Wetzlar vom 9. August (ohne Jahreszahl) an den Stadtrath zu Hanau, betr. den Ankauf von Mehl und dergl. für das französische Heer. Der mit eigenhändiger Unterschrift und sehr schönem Wappensiegel versehene Brief stammt zweifellos aus dem Jahre 1646.“

So ganz zweifellos ist indessen diese Datierung nicht. Betr. Brief kann ebenso wohl aus dem Jahre 1673 stammen. Nach dem Frieden zu Vossem (6. Juni 1673) drang Turenne wieder mitten in das Deutsche Reich ein. Am 2. Juli desselben Jahres besetzte er mit seinem gegen 30,000 Mann starken Heere Wetzlar und Umgegend; längere Zeit war damals sein Hauptquartier in dieser Reichsstadt.

Insbesondere wird die damalige Anwesenheit des französischen Feldherrn in genannter Reichsstadt bezeugt durch ein, mit Siegel und Unterschrift von Turenne versehenes Schriftstück, „Donné au quartier

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