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XCIII

lange zogen sich die Verhandlungen hin, Kaiser Alexander und König Friedrich Wilhelm schienen auch geneigt, aber mit dem Verfasser unserer Schrift dürfen wir annehmen, dass die Auseinandersetzung Oesterreichs mit Baiern hauptsächlich die Entscheidung zu Ungunsten Isenburgs herbeiführte. Das Ländchen lag gar zu bequem, um als Austauschobjekt verwendet zu werden; Baiern hatte Tyrol und Vorarlberg — ziemlich selbstverständlich — bereits im Vertrage zu Ried an das Kaiserreich zurückgegeben, aber es sollte doch dafür entschädigt werden. Ebenso sollte Hessen-Darmstadt für das abzugebende Herzogthum Westphalen schadlos gehalten werden und so musste Isenburg mit der Hauptstadt Offenbach von der Landkarte verschwinden. Man wird an die alte Lehre erinnert, nach welcher die Kleinen gestraft und die Grossen — noch grösser werden.

Unerfreulich ist das Verhalten der gräflich-ysenburgischen Vettern in der Zeit vor der Entscheidung über das Schicksal des Landes. Sie hatten die Unterordnung vom Jahre 1806 unter das Haupt des Isenburgschen Hauses nicht verwinden können, nachdem sie reichsunmittelbar gewesen waren ; ihre Schritte beim Congress wirkten den Bemühungen der Fürstin Charlotte entgegen und haben die gegen den Fürsten Carl vorhandene ungünstige Stimmung bei den höchsten Häuptern des Congresses wohl nicht gemildert.

Ebenso wenig rühmlich verhielt sich die grossherzoglich hessische Regierung gegenüber dem ihr unterworfenen Fürsten, welcher beträchtliche Schulden zu tilgen hatte; die ihm ungünstige, rücksichtslose Auslegung der Bestimmungen der Verträge trieb ihn, die Anrufung der Gesetze und der Monarchen in Aussicht zu stellen, welche mit der Souveränität über das Land dem Grossherzoge auch die Verbindlichkeit übertragen hatten, die Hälfte der Schulden des der Souveränität beraubten Fürsten zu übernehmen, unter welchen ein grösser Theil Landesschulden waren. Als verhängnissvoll für das Fürstliche Haus wird in dem vorliegenden Buche die Schuld bezeichnet, welche der Fürst vor 1806 bei dem Kurfürsten von Hessen, Wilhelm I., contrahirt hatte. Als dessen Land 1806 von den Franzosen weggenommen worden war, hatte Frankreich durch

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