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einen mit den Mächten zu Berlin abgeschlossenen Vertrag alle Forderungen des Kurfürsten sich übertragen lassen, verlangte nun von dem Fürsten von Isenburg Rückzahlung obiger Schuld im Betrage von 580000 fl. Der Fürst stellte vor, Kurfürst Wilhelm sei der berechtigte Gläubiger, welcher auch die Schuldurkunde in Händen hatte. Die französische Regierung drohte aber mit Einziehung der für jene Schuld verpfändeten Besitzungen, selbst mit Sequester und so entschloss Fürst Karl sich, da der Rechtsweg damals verschlossen war, zum Vergleiche, welcher auf Zahlung von 400000 Francs an Frankreich abgeschlossen wurde. Doch trat nach dem Sturze Napoleons der Kurfürst mit seiner wohlbegründeten Forderung hervor und erst nach des Fürsten Tode im Jahre 1820, kam die Ordnung der Angelegenheit durch Vertrag vom October 1824 zu Stande. Dem fürstlichen Hause Isenburg blieb wegen der bezahlten 400000 Francs ein Rückforderungsrecht an Frankreich. Die Angelegenheit hatte die Lage des Fürsten im Jahre 1807 gegenüber Napoleon noch mehr unfrei gestaltet, als sie es an sich schon war.

Die Arbeit Dr. Mayer’s gewährt einen, wenn auch unerquicklichen Einblick in den Zersetzungsprocess des alten deutschen Reiches ; der Fürst von Isenburg befand sich in einer gefährdeten Lage und wurde schliesslich das Opfer derselben, da bei dem Länder- und Seelenhandel des Wiener Congresses die nicht ganz wegzuleugnende Schuld Fürst Karls eine bequeme Begründung für seine Verurtheilung abgab.

von Stamford

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Chronik der Stadt Vacha. Von Paul Grau. Weimar (Rud. Borkmann.) 1891. [Auf dem Umschlag aufgeklebt: Leipzig (Wolfg. Gerhard.) 1892.] 82 S. 8.

Der Verfasser behandelt die wechselnden Geschicke des kleinen, erst 1816 von Hessen an Weimar abgetretenen Werrastädtchens [und des Klosters] von den frühen, dunklen Anfängen bis auf die Jetztzeit. Ob die Eintheilung des Stoffes in sechs Zeiträume nach den wechselnden Landesherrn die beste war, lässt sich

 

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