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Monatsversammlung am 27. Februar 1898. Vorsitzender: In Vertretung Dr. Scherer. Tagesordnung: Vortrag des Herrn Oberlehrers Dr. phil. Knabe: »Über das Unterrichtswesen während der französischen Fremdherrschaft« *). Redner führte etwa folgendes aus:

Wenn auch für Unterricht und Kunst im ehemaligen Königreiche Westphalen nur wenig Geld übrig war, da Napoleons Hand schwer auf demselben lag, und grosse Summen für das Heer und auch für die Hofhaltung gebraucht wurden, so finden wir doch auch auf diesem Gebiete Versuche und heilsame Anregungen in dieser trüben Zeit der deutschen Geschichte. Generaldirektor des öffentlichen Unterrichts war hier bis zu seinem, Ende Mai 1809 erfolgten Tode der berühmte Geschichtsschreiber Johann von Müller, dem dann der Staatsrath und frühere Professor Baron von Leist in diesem Amte folgte. Besonders der erstere versuchte von der deutschen Eigenart so viel als möglich zu retten, und so richtete sich naturgemäss seine erste Sorge auf die Erhaltung der Universitäten. Solcher waren an das aus 26 Gebieten künstlich zusammengesetzte Königreich fünf gekommen, eine Anzahl, die offenbar der Grösse wie der Finanzkraft des neuen Staates noch viel zu hoch war. Und so halfen denn alle Versuche und Sorgen nichts, vielmehr wurden durch Königliches Dekret vom 10. Dezember 1809 die Hochschulen zu Helmstädt und Rinteln aufgehoben, während diejenigen zu Göttingen, Halle und nach vieler Mühe auch zu Marburg erhalten blieben. Zugleich wurden auch das uralte Pädagogium zu Klosterbergen und das Seminar zu Riddaghausen geschlossen. Die hierdurch erzielten Einnahmen kamen in einen besonderen Studienfond, der nur zur Unterhaltung der übrigen Universitäten verwandt werden sollte. Aber auch für eine bessere Einrichtung der ungefähr 100 höheren und gegen 3000 niederen Schulen sollte Sorge getragen werden. Der Grundsatz zu der Reform, zu welcher schon seit dem Jahre 1809 durch statistische Aufnahmen Material geschaffen wurde, bestand in der Gründung einer hohen oder gelehrten und einer ersten Mittel- oder Bürgerschule für jede Departementsstadt, wie es jedoch nur in Kassel, und zwar am 1. Oktober 1812, zu Stande kam. Der Volksunterricht sollte einförmiger gestaltet werden nach den Regeln der verbesserten Methodik neuerer Zeit, aber hierzu reichte schliesslich die Zeit nicht aus. Glücklicher waren die Erfolge in den andern französischen Staatengründungen der damaligen Zeit. Freilich kam die in Düsseldorf, der Hauptstadt des Grossherzogthums Berg, beabsichtigte Universität nicht mehr zu Stande. Wohl aber finden wir im Grossherzogthum Frankfurt unter dem früheren Fürst-Primas Karl von Dalberg manche segensreiche Neuerung. Nach einer höchsten Verordnung vom l. Februar 1812 sollte in dem Hauptorte eines jeden Departements ein Gym- [Gymnasium]

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*) Wörtlicher Abdruck erfolgt im „Hessenland.“ Jahrg. 1893. Der Auszug ist von Herrn Dr. Kn. eingesandt.

Mittheilungen.                                                         3

 

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