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49 Die hohe Landesschule zerfiel in 2 Theile, das eigentliche Gymnasium illustre und das Gymnasium inferius; an jenem lehrten die Professoren und hörten die studiosi, dieses stand unter einem besonderen Rektor, die Schüler hiessen classiquen. Wir beschäftigen uns hier nur mit dem ersteren. Die Professoren, an deren Spitze der schon genannte Gantesviler steht, wurden zum grösseren Theile von auswärts her berufen. Manche von ihnen verliessen Hanau sehr bald wieder, um zu einer anderen Universität — Marburg, Heidelberg — oder zu anderen Schulen überzugehen, andere erhielten Stellen im Staats- oder Kirchendienst; einzelne starben auch in hohem Alter, so 1758 der Mediciner Cregut, welcher schon 1703 als Professor aufgeführt wird, der Philosoph Iber, der 1796 92jährig starb und Schröder, der mit 67 Jahren vom Rector der unteren Schule zum Professor aufrückte und dann 74jährig starb. Ob die Lehrthätigkeit dieser alten Herren eine bedeutende war, darf bezweifelt werden. Regelmässig war jede der 4 Facultäten durch einen ordentlichen Professor vertreten; doch blieb manchmal Jahre lang eine Facultät ganz verwaist, wenn man für den abgegangenen Vertreter nicht sobald Ersatz zu schaffen wusste. Im Jahre 1703 waren 6 Professoren vorhanden, zuweilen 5, daneben auch mehrfach ausserordentliche Professoren. Bestrebungen auf Vermehrung der Zahl und Zulassung von anderen Dozenten waren die Professoren nicht geneigt, sie waren der Meinung, den Wissensdrang der Studenten aus eigenem Vorrath befriedigen zu können und fürchteten, eine Vergrösserung des Lehrkörpers könne zu dem Ergebnisse führen, dass man mehr Professoren als Studenten zu zählen habe. Wenn auch Gantesviler von Friedrich Casimir, mit dem die bekanntlich lutherische Lichtenberger Linie zur Regierung kam, der die lutherische Kirche erbaute und seine Glaubensgenossen aus der gedrückten Lage zu befreien suchte, in der sie sich in Folge des bis dahin massgebend gewesenen reformirten Eifers befanden, hauptsächlich seiner vermittelnden Richtung wegen berufen wurde, so behielt die hohe Landesschule doch den ihr von Philipp Ludwig und seinen Nachfolgern verliehenen ausschliesslich reformirten Charakter bei. Noch 1741 und 1779, also schon unter hessischer Herrschaft wurde dieses in den Schulpatenten ausdrücklich erwähnt und 1790 wurde zwar während einer Vacanz in der medicinischen Facultät der Professor Heidelbach hauptsächlich zur Anatomie und Geburtshülfe hierher berufen, aber qua lutheranus mit der hohen Landesschule in keiner Verbindung stehend erklärt und seine Besoldung von 600 fl. nicht aus der Schulkasse, sondern aus der Landeskasse bestritten. Wahrscheinlich war die für seine Zuhörer höchst gefährliche Eigenschaft erst nach seiner Berufung entdeckt worden. Der Gehalt betrug auch sonst wohl nicht mehr als 600 fl., zuweilen werden auch geringere Summen genannt, vermuthlich weil die Betreffenden Nebeneinkünfte hatten, wie denn häufig die Professoren zugleich Mitglieder des Consistoriums waren. Der Jurist Osius wird als Consistorial-Syndicus bezeichnet, andererseits wurden auch Consistorialräthe zu Mittheilungen. 4
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