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und vor welchem die Professoren auch ihren persönlichen Gerichtsstand hatten. Bei dem Wechsel des Rectorats wurden vom abgehenden Rektor dem Nachfolger die Insignien übergeben. Sie bestanden im Album, dem Protokollbuche des Senats, dem Siegel, dem Schlüssel zum Carcer und zum schwarzen Brett. Sonst wurde in den ersten Zeiten der Uebergang des Rektorats sehr feierlich begangen, beide Betheiligte hielten lateinische Reden und die Studenten brachten dem neuen Rektor eine Abendmusik. Da es indessen bei letzterer und der sich daran schliessenden Kneiperei zu allerhand Unzuträglichkeiten und Unordnungen kam, wurde schon 1722 beschlossen, diese Musik solle künftig bei Inauguration eines Rektors eingestellt bleiben, wenn die Studenten ihren Respect behaupten wollten, so solle dieses mit Musik durante actu publico im Auditorium geschehen; wenn sie ein Gedicht drucken lassen wollten, so solle es von einer Deputation von 6 überreicht werden, wozu die theologische Facultät 2 Mitglieder, die juristische 2 und die übrigen ebenwohl 2 zu stellen hätten. Der Redeactus wurde, wenn auch mit Unterbrechungen, noch eine Reihe von Jahren aufrechterhalten, 1784 aber wird beantragt, es bei der seit 24 Jahren bestehenden Uebung einer kurzhändigen Uebergabe der Insignien zu belassen. Der Gegenstand der bei diesen Gelegenheiten gehaltenen Vorträge ist uns grösstentheils aufbewahrt; zu den — wenigstens für die Studenten — interessantesten Erörterungen gehörte ohne Zweifel der im Jalire 1752 von Cregut gehaltene Vortrag De vini et cerevisiae prima origine atque progressu, eorumque potulentorum salubritate et noxa.

Das oben erwähnte album und das Buch mit den fortlaufenden Protokollen über die Senatsbeschlüsse sind noch vorhanden und befinden sich in dem Archiv des K. Gymnasiums. In dem ersten befinden sich die Niederschriften der in dem Jahre 1665 erlassenen leges de studiosis in genere, die „recentiores leges die Nov. 1692 latae et confirmatae“ und die „leges de civium illustr. scholae Hanoviensis vita studiis et officiis“ (bestätigt vom Consistorium am 2. Febr. 1703). Es folgt dann das Verzeichniss sämmtlicher vom Jahre 1665 an immatriculirten Studenten mit Angabe des Rectors, unter dessen Amtsführung die Aufnahme stattgefunden hat. Die Namen sind unter Beifügung der Heimath und der Facultät eigenhändig eingetragen und beginnen mit Tossanus Henrici Hanoviensis. V. M. C. und schliessen Johannes Schmid aus Hanau 12. October 1812.

Das Protokollbuch enthält die Verhandlungen des Senats vom Beginne des Jahres 1703 bis zum Jahre 1812. Es erhellt daraus, dass regelmässige Sitzungen nicht abgehalten wurden, in einzelnen Jahren ist keine Aufzeichnung gemacht; aus anderen ist der Stoff sehr reichlich vorhanden. Als Aufsichtsbehörde der hohen Landesschule hatte das reformirte Consistorium auch den Fleiss der Professoren und die gehörige Beobachtung der Pflichten des Senats zu controliren. Zu einer Rüge in ersterer Hinsicht hatte man im Jahre 1729 Veranlassung. Damals wurden die Professoren, da es verschiedentlich vorgekommen sei, dass die lectiones publicae theils nachlässig und nicht auf die gehörige Stunde angefangen noch auf die gesetzte Zeit geschlossen, auch manchmal

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