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52 in lan ger [langer] Zeit gar nicht gehalten worden, die Professoren so freundlich als wohlmeinend erinnert, ihrer officiis und ihrer Instruction eingedenk zu sein, ihre lect. publicas ordentlich zu halten, auch bedacht zu sein, wie von Zeit zu Zeit durch Herausgebung einer oder anderen speciminum publicorum die renommée des gymnasii und eines jeden dessen membri Geschicklichkeit und Fleiss insbesondere denen auswärtigen und benachbarten bekannt gemacht werde. Am 25. März 1715 rieth das Consistorium sämmtlichen Professoren und speziell dem jeweil. Rector dringend an, dass künftig, wenn die Studenten Excesse begingen, sie nicht blos angehalten würden, dem Verletzten Genugthuung zu geben, sondern auch dem publico zum Besten nach Befinden abgestraft würden, mithin die Herrn Professoren bei gnädigster Herrschaft sich keine Verantwortung und Verdriesslichkeit machen möchten. Der Senat war über diesen Vorwurf, den er nicht verdient zu haben glaubte, sehr betrübt und behauptete, beim Consistorium verleumdet sein zu müssen, wurde aber auf seine Remonstration dahin bedeutet, dass er die wohlmeinende Erinnerung nicht mit dem gehörigen Respekte entgegengenommen, sondern die Worte des Consistoriums auf die schlimmste Weise interpretirt habe, dass man künftig von ihnen als Untergebenen dergleichen so wenig mehr gewärtig sein wolle, so wenig zu verantworten sei, dass wegen der unter dem öffentlichen Gottesdienste gegebenen scandali nicht auch eine öffentliche Strafe erkannt sei. Im Jahre 1734 hatte das Consistorium Gelegenheit noch schärfer gegen den Senat vorzugehen, es war dieses veranlasst durch das Misverhältniss, welches zwischen den damaligen Professoren Bernhardi, Schrödel und Wolfart auf der einen Seite und dem Professor und Leibmedicus Cregut auf der anderen bestand. Die Sache mag etwas ausführlicher erörtert werden, weil sie ein nicht uninteressantes Bild der damals herrschenden Sitten liefert. Cregut war, wie es scheint, redelustiger als seine Collegen, er hatte, wenn beim Rectoratswechsel betheiligt, in früheren Jahren über verschiedene Themata Reden gehalten und als im Jahre 1734 das Rectorat von Bernhardi auf Schrödel überging, letzteren beredet, eine oratio zu halten, wie es früher üblich gewesen war. Dieser hatte auch Bernhardi dazu persuadiren wollen, der aber hatte, so behauptet Cregut, sich darüber moquirt und auctoritate des dem Consistorium Vorsitzenden Reg.-Raths Wolfart, seines Vetters, jene Sitte par force abschaffen wollen. Weil sie aber beharrten, so musste Bernhardi als litter. Human. professor nolens volens das Programm für die abzuhaltende Feier verfassen. Er schickte es Schrödel und Wolfart, dem Professor und Sohn des Cons.-Vorsitzenden zur Einsicht und dann unter Übergehung Creguts direkt in die Druckerei von Lösch. Dieser begiebt sich Abends dorthin, liest das Manuskript und fügt, wie er behauptet zu Ehren Schrödels, die Worte zu „more consueto et laudabili ad gloriam illustris gymnasii maximopere tendente.“ Bernhardi, der ihn vom Fenster aus gesehen hatte, geht nun ebenfalls zu Lösch und streicht den Zusatz wieder aus, während Cregut Lösch auf dessen Anfrage
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