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wie bisher ihm mit Carmen und Musik aufwarteten, die Studenten sich weigerten, weil sie zu viele Ausgaben gehabt hätten, auch noch einige Posten von der vorigen Feier zu bezahlen seien. Der Rektor überredete sie endlich. Jeder wollte noch einen Thaler bezahlen, der Rektor sollte die Schulden tilgen und alles besorgen. Der erwähnte Professor scheint indessen nicht angelangt zu sein, denn er wird nirgends weiter erwähnt.

Auch sonst scheint es mit der Beitreibung derartiger Kosten nicht immer ganz glatt abgegangen zu sein. 1734 beschwerte sich ein Advocat Freytag Namens seines Bruders des stud. Freytag, den Rektor Schrödel habe ins Carcer setzen lassen wollen, falls er nicht zur Erleichterung der Kosten, die bei Uebergabe des Rektorats durch Druck seiner Rede, einiger Studenten Disputation, des damals verfassten Ehrengedichtes, theils bei der Nachtmusik aufgelaufenen l fl. 20 alb. der geschehenen Unterschrift zufolge zahlen würde. Die Unterschrift des minderjährigen Studenten sei unverbindlich, auch hätten ihm die Studenten kein Programm etc. zugeschickt und ihn nicht zur Musik eingeladen, es sei unbillig, so etwas auf aller Studenten Unkosten drucken zu lassen. Der vom Consistorium zum Bericht aufgeforderte Rektor antwortet fuchswild, wenn der Jüngling noch nicht sui juris sei, so sei es strafwürdig, dass er durch seine freche Unterschrift die ganze Rechnung turbire. Er habe sich lange genug gewehrt, die Studenten hätten aber darauf bestanden und es wäre alles gut gegangen, wenn nicht eine gewisser Dhein angestiftet wäre, Trubel zu machen. Die Kosten seien so hoch, weil nur noch 24 Studenten dagewesen seien. Die Entscheidung fehlt.

Ein anderes Mal wird dem Consistorium angezeigt, dass verschiedenen Studenten von Commilitionen mit Gewalt zugeredet werden wolle zu den Kosten des dem Rektor beim Amtsantritt überreichten Gedichtes beizutragen und die Weigernden gereizt würden. Consistorium sehe aber nicht gern, dass Jemand gegen seinen Willen zu dergleichen Ausgaben genöthigt würde, der Rektor solle also diejenigen, die den Anderen beschwerlich fielen, vermahnen, denjenigen aber, welche sich beschweren sollten, beistehen.

Die Ankunft des Erbprinzen und seiner Gemahlin wurde 1764 durch eine öffentliche Ovation und Ueberreichung eines Gedichtes durch die beiden ältesten Studenten gefeiert. Bei der vom Professor Iber gehaltenen Rede und der dabei aufgeführten Musik war der von dem Erbprinzen abgeordnete Geh. Rath v. d. Malsburg zugegen. Die Druckkosten trug wegen der geringen Anzahl der Studenten die Schulkasse.

Beim Ableben des Landgrafen im Jahre 1760 hielt derselbe Professor eine oratio panegyrica mit Trauermusik vom schwarz behangenen Katheder herab. Dabei ist bemerkt: Die Regierungsräthe von Günderode, Erni, v. Hugo und v. Trümbach haben nicht beiwohnen können, weil sie noch im französischen Arrest befindlich!

Dass auch bei der Einführung eines neuen Professors öfters Festlichkeiten stattfanden, ist im Vorübergehen bereits erwähnt worden. Als 1776 der bisherige Hofgerichtsadvocat Osius zum Professor jur. ernannt wurde, redete er am 9. Oktober unter Musik- [Musikbegleitung]

 

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