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ein Zeichensaal angebaut werden. Doch kam das Projekt nicht zur Ausführung; dagegen wurden einige Jahre später die erwähnten Umbauten vorgenommen und der Dachstock des Anbaues zur Pedellenwohnung ausgebaut; im Hauptbau ward namentlich eine Umänderung der Schornsteine ausgeführt.

Ob auch der Schulverwalter, der schon am Ende des 17. Jahrhunderts genannt wird und der 1751 der vielen Schreiberei wegen zum Aktuar bestellt wurde unter Ueberweisung desjenigen Reichsthalers, den jeder Professor halbjährlich pro examine zu erheben hatte, im Gebäude der hohen Landesschule selbst oder im Nebengebäude wohnte, habe ich bis jetzt nicht ermittelt. Jedenfalls hatte der Rektor des Gymnasium inferius dort seine Dienstwohnung, denn er wünschte 1752 die Erweiterung derselben und es kam in Frage, ob die bisherige Senatsstube an ihn abgegeben und eines der Auditorien getheilt werden könne, sodass der eine Theil zur Senatsstube eingerichtet, der andere aber als Auditorium weiter benutzt werde. Der Senat beschloss, dem Consistorium vorzustellen, dass der Rektor Roller die ihm einzuräumende Senatsstube nur zu dem Zwecke gebrauchen wolle, um noch mehr Kostgänger aufzunehmen, sie aber ohnehin hierfür zu klein sei. Das Schulgebäude würde aber dadurch auch einer beständigen Unruhe und Feuersgefahr ausgesetzt, da junge Leute mit Feuer und Licht unvorsichtig umgingen. Es werde für das Schulgebäude am besten gesorgt, wenn Roller ein Haus in der Stadt miethete und dazu etwas aus den Revenuen erhielte.

In demselben Jahre schenkte der damalige Rector Iber das Originalporträt Philipp Ludwigs II. in die Senatsstube mit dem Bedinge, dass es dort ewig bleiben solle.

Im Jahre 1758 ersuchte der französische Kriegscommissar um Hergabe der hohen Landesschule zu einem Lazareth; um solches abzubitten, wandte man sich an den Prinzen Soubise, welcher anordnete, dass die Schule freigelassen werden solle.

Im Dezember desselben Jahres wurde indessen das grosse Auditorium zur Abhaltung des katholischen Gottesdienstes bestimmt und für denselben eingeweiht.

Wenn Duncker im Programm von 1877 annimmt, dass die hohe Landesschule schon im 17. Jahrhundert eine Bibliothek besessen habe, so stimmt dieses nicht mit einer Bemerkung im Protokollbuch überein, worin 1751 die Frage aufgeworfen wird, ob keine Mittel und Fonds ausfindig zu machen, dass die hohe Landesschule zu einer öffentlichen Bibliothek komme und ob man beim Consistorium um die einstweilige Ueberlassung der wenigen alten im presbyterio stehenden Bücher ansuchen soll. Damals wurde beschlossen, es solle in den Akten nachgeforscht werden, ob die Bücher nicht der hohen Landesschule gehören. Erst 1750 ist dann die in der Presbyterienstube der hochdeutschen reformirten Kirche befindliche Bibliothek in die Senatsstube gebracht worden und es sollte von Professor Iber ein Katalog angefertigt und dem Presbyterium zugestellt werden.

Als Graf Philipp Ludwig seine Schulpläne zu verwirklichen sich anschickte, standen ihm keine erheblichen Schätze zu Gebote. Er konnte die Schule nicht mit Gütern und Einkünften aus solchen

 

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