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direct von Cöln an die Dynasten von Falkenstein-Münzenberg, in deren Familie sich die Grafschaft in der Wetterau, das Reichserbkämmereramt und die Schirmvogtei über das von Konrad von Hagen 1151 gestiftete Cistercienserkloster Arnsburg befand. Aus der Falkenstein-Münzenberger Familie waren Cuno II. (1362—1388) und Werner (1388—1418) Erzbischöfe zu Trier; dem ersteren verpfändete Philipp, der Jüngere, von Falkenstein-Münzenberg 1366 das Dorf Bretzenheim. Nach seinem Tode 1410 war Werner der letzte des Geschlechts, der die Herrschaft Falkenstein-Münzenberg bis 1418 regierte. Vor seinem Tode stiftete er für sein Geschlecht Jahrgedächtnisse, an den vier Fronfasten im Kloster Arnsburg, dem er deshalb die Kirche zu Winzenheim nebst dem Weinzehnten daselbst und das Pastorat zu Bretzenheim mit Zustimmung des Erzbischofs Dietrich II. von Cöln als Lehnherrn 1416 übergab und dafür der cölnischen Kirche das Patronat zu Obereschbach bei Frankfurt lehnbar machte. Papst Martin V. genehmigte 1426 die Incorporation dieser entfernten Kirche, welche das Kloster durch dort stationirte Ordens-Geistliche versehen liess. Jeder Abt musste im ersten Jahre seines Regiments durch einen Revers die dadurch übertragenen Rechte und Pflichten anerkennen und die Erfüllung der letzteren geloben. Im Jahre 1471 machten die Arnsburger Mönche einen 150 Morgen grossen Distrikt zu Bretzenheim, die sog. Haide, urbar und bepflanzten sie mit Weinreben und Getreide. Dieses Verhältnis bestand bis 1559. Der Falkenstein-Münzenbergische Besitz kam an weibliche Nachkommen, die Herren von Eppenstein zu einem, und die Grafen zu Solms zu zwei Dritttheilen. Die Grafschaft Falkenstein, deren Zubehör Bretzenheim bildete, brachte Agnes von Solms ihrem Gemahl, Ruprecht von Virneburg, 1418 zu, dessen Enkel dieselbe 1456 an die Herren von Daun und Oberstein ebenfalls durch Heirath einer Tochter brachte. Letztere hatten die Grafschaft Falkenstein und Herrschaft Bretzenheim bis 1642 inne. Sie verkauften 1642 Bretzenheim an den Grafen Alexander von Velen, und Falkenstein 1667 an deren Lehnsherrn, die Herzöge von Lothringen, welche dieselbe bis 1801 besassen. Die Grafen von Daun-Falkenstein traten um 1548 der Reformation bei und kauften nach einem vergeblichen Versuche, das Patronatrecht etc. des Klosters abzuwerfen, dasselbe für 2000 fl. zurück, jedoch restaurirte Erzbischof Ferdinand von Cöln, der das Lehen 1628 nach dem Aussterben der älteren Linie Daun-Falkenstein einziehen wollte, das katholische Kirchenwesen, gab aber 1630 das Lehen an die Linie Daun-Oberstein und, als auch diese erloschen war, 1638 an die Daun-Bruch gegen deren Versprechen, die katholische Kirche zu erhalten. Doch musste der Graf von Velen und der Erzbischof nach dem Stande des Normaljahres 1624 im Jahre 1651 auch die lutherische Religionsübung wieder gestatten, und entstand daher zu Bretzenheim ein Simultaneum. Die Nachkommen einer Tochter der älteren Linie Daun-Falkenstein Sidonie, vermählt mit dem schwedischen Grafen Löwenhaupt machten jedoch seit 1635 ihre Erbrechte an Bretzenheim, weil die cölnischen Lehen auch auf weibliche Descendenten übergingen, mit Erfolg bei einer cölnischen Commission, sowie bei dem Congress zu Osnabrück, dem Reichs-Kammer-Gericht und der Reunionskammer zu Metz

 

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