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Heidenthums, der Hunburg, birgt demnach diese denkwürdige Au auch einen Denkstein der ersten Anfänge der christlichen Kirche in unserm Oberhessen.« Diesen Ansichten widerspricht zunächst die einfache Thatsache, dass wir es nicht mit einem formlosen Steine, sondern mit einem wirklichen Taufstein zu thun haben, wie sicher festgestellt wurde und auch schon jedermann, welcher sich nur den richtigen Taufstein ansah, wenn das Wasser der Ohm flach und klar war, sehen konnte und noch jetzt sehen kann. Gesetzt auch, der Taufstein stamme wirklich aus der Zeit des heil. Bonifacius, so ist es doch schwer zu erkennen, was unseren Heidenapostel bewogen habe, sich zum Zwecke der Heidentaufen einen richtigen Taufstein mitten in die Ohm setzen zu lassen, sich mitten in das dort jetzt zum Theil l—2 Meter tiefe Wasser zu stellen oder sich in das zur Aufnahme des Taufwassers bestimmte Becken zu stellen, die heidnischen Katten in die Ohm steigen zu lassen und sie so zu taufen. Aber die Vollziehung der heiligen Handlung muss nach damals giltigen rituellen Bestimmungen schon in ganz anderer Art stattgefunden haben, und der Stein gehört seiner Form nach, soweit sie wenigstens bisher festgestellt werden konnte, gar nicht der Zeit des heil. Bonifacius an. Es ist eben ein mittelalterlicher Taufstein, der schon seit Jahrhunderten in der Ohm liegt. Wie er dahinein gekommen ist, lässt sich nicht mehr feststellen. Der Vorsitzende setzte weiter auseinander, dass das Saalbuch des Gerichts Schönstadt vom Jahre 1592 den Taufstein schon erwähnt. Hier heisst es auf Fol. 304 bei Beschreibung der herrschaftlichen Fischerei, dass ein Teil der Fischerei auf der Ohm der Herrschaft (dem Landgrafen) zustände: »Item ein stück wasser .... geht an beim taufstein, bifs an die schlahkwiesen.« Damals lag also der Taufstein schon in der Ohm und bildete den einen Grenzpunkt einer Strecke Fischerei. Der Taufstein als Fischereigrenze kommt seitdem noch in weiteren Akten vor; auch in dem alten Bürgeler Steuercataster (von 1752) wie schon Kolbe es in seiner Schrift erwähnt. Die durch diesen Taufstein begrenzte Theilstrecke der Ohmfischerei wurde vom Staate noch bis vor 30 Jahren unter Angabe des Taufsteins als

 

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