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[Kirchenwesen] wesen von jetzt an stand, behielt die reform. Gemeinde nur eine beschränkte Religionsübung in einem vom Landg. Wilhelm VI. ertauschten Hause. Seit 1678 wurden die Bedrückungen viel grösser und namentlich das Einheirathen fremder Protestanten verboten und infolge einer Klage der Stadt wegen ihrer Besteuerung bei dem R. K. Gericht die Härte immer grösser. Nach mancherlei Klagen gegen den letzten ref. Pfarrer Joh. Bernh. Delph wurden alle von auswärts Eingeheiratheten zur Auswanderung oder zum Uebertritt genöthigt, der Pfarrer und einige Gemeindeglieder aber vom Landg. Carl aufgenommen und in das luth. Dorf Kemel versetzt, das Pfarrhaus und seine Zubehörungen aber von Kurcöln zur Erholung und Ersatz der von L. Moritz ehedem veräusserten Kirchengeräthe und Kleinodien trotz des Widerspruchs des L. Carl eingezogen und der kath. Pfarrei und Kirche zugesprochen.

Der am 26. März gehaltene Vortrag des Herrn Prof. Dr. Wenck behandelte: „Conrad von Gelnhausen, einen kirchenpolitischen Denker des XIV. Jahrhunderts“.

Der Vortragende fühlt etwa folgendes aus: Unter den hessischen Gelehrten, welche am Ende des 14. Jahrhunderts an der Universität Paris und an fremden deutschen Hochschulen gelehrt haben, ragen zwei Männer hervor durch ihre eifrige Thätigkeit zur Beilegung der unheilvollen vierzigjährigen Kirchenspaltung (1378—1418): Konrad von Gelnhausen und Heinrich von Langenstein. Der letztere ist bis vor wenigen Jahren stets noch gefeiert worden als der Urheber der conciliaren Theorie. Er sollte zuerst ausgesprochen haben, dass zur Schlichtung des Streites zwischen den beiden Päpsten ein Konzil auch ohne päpstliche Initiative berufen werden könne und müsse. Der ausserordentliche Nothstand rechtfertige die Abweichung von dem Herkommen auf Grund der Aristotelischen Lehre von der Epikie d. h. der erlaubten Auslegung, Ergänzung und Fortbildung des positiven Rechts nach den Grundsätzen des Naturrechts. Die Forschungen der letzten Jahre haben dagegen gezeigt, dass Heinrich von Langenstein mit Unrecht zu diesem Ruhmestitel gekommen ist, er hat jene Ansicht, welche statt den Buchstaben, den Sinn des Gesetzes stellen möchte, nicht ursprünglich, sondern nur in Reproduktion der Aufstellungen eines Anderen vertreten. Dieser Andere ist eben Konrad von Gelnhausen, sein Kollege an der Pariser Hochschule. War Heinrich von Langenstein zuerst Naturforscher und dann Theologe, so ist Konrad von Gelnhausen vor allem Jurist gewesen, gebildet auf der grossen Rechtsschule zu Bologna; aber er war zugleich ein überzeugungsvoller Theologe. Er ist eine der Leuchten der 1386 neu gegründeten Heidelberger Hochschule. Seine aus 200 Bänden bestehende Privatbibliothek bildete den Grundstock der Heidelberger Universitätsbibliothek. Heinrich von Langenstein andererseits, den wir jetzt Heinrich Hainbuch nennen dürfen (aus Pariser Universitäts-Akten hat sich kürzlich sein Familienname herausgestellt) im besonderen Sinne der Unsere, da seine Heimat nur wenige Stunden von Marburg entfernt ist — ist seit 1384 der Organisator der Wiener Universität geworden. Der Höhepunkt der geschichtlichen

 

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