..

49

Bücherbesprechungen.

1. Aug. Eigenbrodt, Dr. phil., Lampert von Hersfeld und die neuere Quellenforschung. Eine kritische Studie. Cassel, Ernst Hühn. 1896. 137 S.

Diese sorgfältige Abhandlung besteht aus zwei dem Umfange nach verschiedenen Haupttheilen. Der erstere, der allgemeine Theil ist der wichtigere; er enthält auf S. 9—58 zwei Vorträge Eigenbrodts über „Lampert von Hersfeld, den Geschichtschreiber König Heinrichs des Vierten mit den einschlägigen Anmerkungen als Anhang. Der zweite, der besondere Theil hat 6 Unterabtheilungen. Von diesen beschäftigt sich die erstere auf das eingehendste mit Delbrücks Meinung von der tendenziösen Unzuverlässigkeit unseres Hersfelder Mönches (S. 59 bis 86; cf. Delbrück, Über die Glaubwürdigkeit Lamberts von Hersfeld, Diss. 1873). Weiter folgen die Abschnitte II—VI. und zwar II. Zum Thüringer Zehntstreit (S. 86—98, besonders gegen Ausfeld, Lambert von Hersfeld und der Zehntstreit, Diss. 1879), III. Zur Zeit 1062—1066 n. Chr. (S. 99—105, besonders gegen Dieffenbacher, D. Z. f. G. VI 342, der die von Lampert erzählten Einzelheiten des Königsraubes von Kaiserswerth bestreitet), IV. Zu den Sachsenaufständen gegen Heinrich IV. 1073—1075 (S. 105—121), V. Zu Lamperts Berichten über den Streit zwischen Heinrich IV. und Gregor VII. (S. 121—129) und zuletzt VI. Zu Lamperts Berichten über den Sommer 1069 (S. 130—137). Die Abschnitte IV und V scheinen uns am besten gelungen zu sein, schon deswegen, weil E. hier nicht wie sonst gezwungen ist, sich Schritt vor Schritt mit seinen litterarischen Gegnern auseinanderzusetzen. Zugleich beweisen diese zwei Kapitel auch am besten, wie scharf und doch zugleich wie einsichtsvoll der Verfasser die Eigenheiten Lamperts beurtheilt. Überall aber befleissigt er sich trotz seines berechtigten Gegensatzes z. B. gegen Delbrück und Holder-Eggers Ansichten der vornehmsten Controverse.

Nach einer kurzen Darlegung des Wandels des Urtheils über Lamperts Glaubwürdigkeit von Waitz und Ranke bis auf die letzten Ankläger des Hersfelders, Meyer von Knonau und Holder-Egger, fällt E., auf Ranke zurückgreifend, ein unseres Erachtens gerechtes Urtheil über den Werth der vielgeschmähten Lampertschen Annalen. Er ist weit davon entfernt, die objektive Geltung des Geschichtsschreibers in dem früher behaupteten Umfange aufrecht zu halten, und betont richtig, dass die Annalen Lamperts, eigentlich eine Sammlung von Einzelaufsätzen, nirgends einen einheitlichen Charakter tragen, was doch sonst das Kennzeichen einer Streit- und Tendenzschrift ist. Auf ihn macht Lampert durchaus den Eindruck eines selbständigen und wahrhaften Mannes, dem es nie eingefallen ist, wie dies Holder-Egger als Zweck des Lampertschen Buches behauptet, die Abtei Hersfeld oder weitere Kreise des Reiches auf

Mittheilungen.                                                           4

 

..