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Das Kauffunger Urkundenbuch, für welches der Bearbeiter Herr Major von Roques eben die abschliessenden Urkundencollationen vornimmt, geht seiner Vollendung entgegen; die vom Vorstand in Aussicht gestellte Monographie über das vom Verein erworbene Steinkammergrab bei Züschen ist im Jahre 1897 zu erwarten. Der hohe Werth des Züschener Grabes, welches der Verein bekanntlich erworben hat, ist auch neuerdings wieder durch ein Gutachten des Herrn Directors Voss vom Völkermuseum in Berlin, einer Autorität ersten Ranges auf diesem Gebiet, glänzend bestätigt worden. Der Genannte erklärt, dass die Erhaltung dieses, bis jetzt in seiner Art einzig dastehenden Grabes im Interesse der vaterländischen Alterthumskunde unbedingt nothwendig gewesen sei, und dass gegenüber der hohen Bedeutung, welche es hinsichtlich seiner Anlage und wegen der aus ihm zu Tage geförderten Funde an Alterthümern habe, die Erwerbskosten von 600 Mark sehr mässige zu nennen seien.“

Der Bericht sprach weiter die Bitte aus, den Absatz des Casseler Bürgerbuches (Suppl. XI) noch durch zahlreiche Bestellungen zu heben, erwähnte die in Cassel veranstalteten Vorträge und Ausflüge und gedachte schliesslich des wichtigsten Ereignisses des abgelaufenen Jahres, der Neugestaltung der Statuten.

„Nachdem sich die Unzulänglichkeit der bisherigen Satzungen, die vielfach veraltet und lückenhaft erscheinen mussten, des öfteren herausgestellt hatte, wurde im Jahre 1893 auf der Jahresversammlung zu Hofgeismar von Cassel ein Antrag auf Neubearbeitung der Statuten eingebracht und angenommen. Auf der nächsten Jahresversammlung zu Hanau im Jahre 1894, wo ein neuer Entwurf vorgelegt wurde, stellte man mit Rücksicht auf die festlichen Tage der Hanauer Jubelfeier, in die durch die Auseinandersetzungen über einige grundsätzliche Fragen immerhin ein Misklang hätte fallen können, die Berathung bei Seite. Auch auf der Ziegenhainer Tagung in 1895 war man trotz einer ihr vorausgegangenen Besprechung in Treysa noch nicht so weit, dass man mit einer fertigen Ausarbeitung vor die Jahresversammlung treten konnte. Der Gesammtvorstand musste sich daher zu einer ausser- [ausserordentlichen]

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