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Schon bald nachher hat das Kloster die päpstliche Bestätigung erhalten, denn wir wissen, dass im Jahre 1260 Papst Alexander IV. befahl, die Aebtissin des Klosters zu Nordshausen bei ihren Privilegien zu schützen.

An der Spitze des Klosters, welches dem Erzsprengel Mainz unterstellt war, stand ein Geistlicher als Propst; unter ihm die Aebtissin und Priorissin; den Gonvent bildeten 24 Klosterjungfrauen.

Wie die Geschichte der kleinen Klöster im allgemeinen, so geht auch die von Nordshausen in ruhigem Geleise dahin und den Hauptinhalt der urkundlichen Nachrichten bilden wie anderwärts so auch hier die Schenkungen, daneben wohl auch Streitigkeiten um mein und dein. Unter den Wohlthätern des Klosters erscheinen Personen aus den verschiedensten Gesellschaftsschichten, aus Stadt und Land, von nah und fern. So gewann das Kloster im Laufe der Zeit bedeutenden Grundbesitz und erfreute sich reicher Einkünfte. Nach einem Heberegister vom Jahre 1510, welches die Bibliothek des Hessischen Geschichtsvereins abschriftlich besitzt, bezog damals das Kloster abgesehen von Nordshausen und Cassel Gefälle aus den nachstehenden Orten: Altenbaune, Altenritte, Besse, Bettenhausen, Crumbach, Dittershausen, Elgershausen, Eschwege, Felsberg, Fritzlar, Gudensberg, Guntershausen, Heckershausen, Heiligenrode, Immenhausen, Kirchbaune, Niederzwehren, Oberzwehren, Ochshausen, Rengershausen, Rothenditmold, Grossenritte, Sandershausen, Dennhausen, Deute, Simmershausen, Vellmar, Vollmarshausen, Waldau, Wehlheiden, Wahlershausen; auch ein Pfännertheil zu Sooden gehörte ihm vorübergehend.

Eine durchgreifende Umwandlung erfuhr das Kloster kurz vor der Reformation, wo es sich der unter dem Sehnen nach einer strengeren und strafferen Ordnung der kirchlichen Verhältnisse ins Leben getretenen sog. Bursfelder Vereinigung, die Bursfeld an der Weser zum Ausgangspunkt und seine Aebte zu Organisatoren hatte, anschloss und zur Benedictinerregel übertrat.

Schon kurze Zeit später erfolgte der Schluss des Klosters in Folge der von Landgraf Philipp dem Grossmüthigen nach der Synode zu Homberg verfügten allgemeinen Aufhebung der Klöster in Hessen. Wer von den Klosterjungfrauen ins bürgerliche Leben zurücktreten wollte, hatte hierzu freie Hand; wer es vorzog, im geistlichen Stande zu bleiben, wurde einer lebenslänglichen Unterstützung versichert.

Die Einkünfte des Klosters wurden der bereits im Jahre 1527 gegründeten Landes-Universität Marburg überwiesen, die zu deren Verwaltung einen Vogt am Orte sitzen hatte; erst im Jahre 1848 wurden die Ansprüche der Universität Marburg abgelöst. Nachdem Redner noch einen kurzen Blick auf die Baugeschichte der Kirche und der Klostergebäude geworfen hatte (s. unsere obigen Ausführungen), kam er zum Schluss noch auf den Gesundbrunnen bei Nordshausen zu sprechen, der zu Anfang des 17. Jahrh. in und ausser Hessen sich eines bedeutenden Rufes erfreute, und dem damals die Fürstlichen Leibmedici

 

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