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30 [obrigkeitlichen] lichen Gewalt, sie allein hatten die Rathssitze inne. Es waren dies die Familien v. Schützeberg, v. Renleffsen, v. Ritte, v. Gran, v. Grifte, v. Lotheim, v. Langele, v. Wakenfeld, v. Weimar, Mey, v. Lare, Rost und Tater. An der Spitze der Verwaltung stand der Rürgermeister (1307), vom Jahre 1375 an findet sich neben dem Rath ein zweites Collegium, die Gemeindeherren. Wie Cassel, so gehörte auch Zierenberg zu den Städten, in welchen die nämlichen (12) Personen den Rath und das Gericht der Stadt bildeten, als Glieder des Rathes hiessen sie consules, als Mitglieder des Gerichts Schöffen (schon 1307 in einem Vertrag mit Hasungen.) An ihrer Spitze steht als 1. Rathsherr der Bürgermeister, er findet sich schon 1301 und hiess Heinrich v. Schützeberg. Von seinen Nachfolgern im 14. Jahrhundert können noch namhaft gemacht werden: Alexander (wohl v. Escheberg), Ditmar und Conr. Mey, Luceman, Herdegen, Ludwig Tater, Werner Detmar und Tileman v. Ritte, Curd Mey, Tilem. v. Schützeberg, Curt Gerber, Ernst Steinwech und Curt Geroldes (1395). Bei einer Stadt wie Zierenberg, die erst in Folge ihrer Gründung Sitz eines Gerichts wurde, lag es nahe, das Notablenkolleg der 12 Rathsherrn mit der Funktion der Schöffen zu betrauen, wie das auch geschah; den Vorsitz im Gericht führte der landesherrliche Beamte, Schultheiss oder Amtmann, der seinen Sitz auf dem benachbarten Schartenberg hatte. Waren die Schöffen „zwiesprächig“, so hatten sie ihren Oberhof und Belehrung in Immenhausen zu holen; zu dem peinlichen Gericht wurden Schöffen aus Grebenstein, Immenhausen und Wolfhagen zugezogen, Verhaftungen wurden gemeinschaftlich vom Schultheiss und dem Amtmann vorgenommen. Die Freiheiten, durch welche sich die Städte von den Dörfern unterscheiden, beginnen fast allerorts mit der Errichtung eines Marktes, und mit diesem Marktrecht waren insgemein auch Münzrecht und Zollrecht verbunden. Wahrscheinlich befand sich schon im 14. Jahrhundert in der Stadt Zierenberg eine Münze; eine Urkunde des Jahres 1377 erwähnt zuerst ,,cyrenbergische were.“ Landgraf Hermann weist darin dem Herm. v. Schartenberg für Aufwandkosten, die er als sein Amtmann gehabt, eine jährliche Rente von 10 M., ,,dry phund hess. phenge cyrenberg. were vor eyne Mark zu rechnende“ an, zahlbar aus der Zierenberger Bede, und befiehlt dem Bürgermeister und Rath, diese Summe 10 Jahre lang zu zahlen. Auch in einer Urkunde von 1408 kommen Schillinge Zierenberger Were vor, sowie in einer solchen von 1483 Böhmische Groschen Zierenberger Währung. Von den Münzen scheint übrigens keine erhalten zu sein. In der Darstellung der Geschichte einer mittelalterlichen Stadt pflegen ausser dem bisher angeführten Stoff ferner die Kirchen, Capellen, Hospitäler, Schulen und dergl. eine Rolle zu spielen, doch mag an dieser Stelle, obwohl einiges weitere Material vorliegt, nur des Hospitals gedacht werden, das bereits 1352 vorhanden war und als domus leprosorum angelegt, wenige Schritte vor dem Lutwardesser (Casseler) Thore auf der östlichen Strassenseite stand. Am 24. Juni des gen. Jahres bekunden die Landgrafen Heinrich und (sein Sohn) Otto, dass ein
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