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de Cassel“ unter Bezugnahme auf Kleinschmidt’s Geschichte des Königreichs Westphalen zum Vortrag. Auch gab derselbe Aufschluss über die Abfindungen der hessischen Magnaten aus dem kurfürstlichen Fideicommissvermögen seitens der preussischen Regierung vom März 1873 und September 1881.

In der Sitzung vom 17. März 1897 fiel die Wahl des Vertreters des hiesigen Zweigvereins im Gesammtvorstande auf Herrn Major Weschke und auf Herrn Metropolitan Vilmar als Stellvertreter. Ersterer hielt hiernach einen längeren und sehr dankbar aufgenommenen Vortrag „über die Kriegsthätigkeit der Hessen in Nordamerika 1776—1783.“

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IV) Hanauer Geschichtsverein.

Auf der zur Berathung des Entwurfes der neuen Statuten am 18. April 1896 zu Bebra abgehaltenen Sitzung des Gesamtvorstandes ist die Stellung des Hanauer Bezirksvereins zum Hessischen Geschichtsverein, die bislang eine unklare war, festgelegt worden. Der Bezirksverein bildet einen selbständigen Verein für sich und hat dies auch später durch die Namensänderung „Hanauer Geschichtsverein“ zum Ausdruck gebracht. Daneben besteht in Hanau ein Zweigverein des Hessischen Geschichtsvereins, worüber das Bebraer Protokoll vermerkt : „Die in Hanau wohnenden Mitglieder des hessischen Geschichtsvereins gelten als Zweigverein des hessischen Gesammtvereins und werden durch den Vorstand des Hanauer Bezirksvereins für hessiche Geschichte vertreten. Die in den Gesammtvorstand zu wählenden [2] Mitglieder des Hanauer Zweigvereins müssen dem Vorstande des Hanauer Bezirksvereins angehören (s. auch die Anmerkung zu § 7 der Statuten).“ Der Zweigverein Hanau des Gesammtvereins vermag naturgemäss eine selbständige Thätigkeit neben dem Hanauischen Geschichtsverein nicht zu entfalten und kann somit auch keinen Bericht für die Mittheilungen liefern. Da es jedoch durchaus wünschenswerth erschien, dass die Mitglieder des hessischen Geschichtsvereins über die Arbeiten des Hanauischen Geschichtsvereins fortdauernd wie bisher

 

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