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bankrath Freiherr Wolff von Gudenberg zu Cassel gewählt.

Es wurde alsdann ein Beschluss des Gesammtvorstandes zur Kenntnis gebracht, wonach für den Fall der Auflösung des Vereins dessen Münzsammlung dem Königl. Museum zu Cassel zufallen soll (s. u. unter V). Ein Antrag, dementsprechend den § 25 der Statuten dahin abzuändern, dass am Schlusse die Worte „insofern über diesen Eigenthumsübergang nicht etwa bereits anderweitige Bestimmungen getroffen sind oder getroffen werden“ hinzugefügt werden, wurde gutgeheissen.

Eine Einladung der Stadt Witzenhausen, die Jahresversammlung in 1898 dort abzuhalten, nahm man dankend an.

Der Jahresbeitrag für 1897/98 wurde wie bisher auf 3 Mark festgesetzt.

Nach Erledigung der geschäftlichen Angelegenheiten hielt Herr Bibliothekar Dr. Brunner den angekündigten Vortrag über die Geschichte der Stadt Gudensberg und des Landgerichts Maden“*).

Herr Dr. Scherer sprach den Dank der Zuhörer für den Vortrag aus, worauf die Hauptversammlung geschlossen wurde.

Alsbald stieg männiglich hinauf zur Wenigenburg, wohin die schmetternden Klänge der Hiegeschen Capelle lockend luden. Wer aber sich hier an Speise und Trank geletzt hatte, der klomm weiter zur Oberburg, umwandelte in Gedanken an die Vergangenheit ihre alten Trümmer und erfreute sich der umfassenden Aussicht weit hinein ins alte chattische Land.

Um 3 Uhr Nachmittags begann im Rathhaussaale unter sehr starker Betheiligung das Festmahl. Den Kaisertoast brachte Herr Dr. Brunner aus; Herr Dr. Scherer liess die gastliche Stadt Gudensberg und ihr treffliches Oberhaupt leben; Herr Bürgermeister Kleim erwiderte mit einem Hoch auf den Geschichtsverein. Des Herrn Superintendenten Wisse-

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*) Der an wichtigen, durch umfassende urkundliche und aktenmässige Forschungen gewonnenen Ergebnissen reiche Vortrag wird unten (s. unter C.) zum Abdruck gebracht.

 

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