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beschlossen war (s. Mittheil. 1896, 14), verzögerte sich zunächst, weil ohne eine tüchtige financielle Unterstützung seitens des Bezirksverbandes die Ausführung grösserer Aufgaben durch den Verein für unmöglich erachtet, eine Subvention durch die gen. Körperschaft zur Zeit aber wenigstens als aussichtslos angesehen werden musste. Mittlerweile tauchte ein ähnlicher Plan, wie ihn der Geschichtsverein gefasst hatte, in Marburg auf und führte Dank den Bemühungen des Herrn Professors Dr. Frhrn. von der Ropp zur Begründung einer historischen Commission für Hessen und Waldeck. Die historische Commission richtet ihr Hauptaugenmerk auf umfassende Quellenpublikationen und umfangreichere darstellende Arbeiten; sie verfolgt also dieselben Aufgaben, die auch für einen Arbeitsplan des Geschichtsvereins besonders ins Auge hätten gefasst werden müssen. Jede Zersplitterung der Arbeitskräfte und der financiellen Mittel würde in hohem Maasse schädigend auf die Verfolgung der grossen gemeinsamen Ziele eingewirkt haben. Der Gesammtvorstand trat deshalb zu Gunsten der Commission von seinem Vorhaben zurück und leistete der von Marburg aus ergangenen Einladung auf Mitwirkung im Vorstande der Commission, in dem ihm aus Rücksicht auf die Grösse und das moralische Ansehen des Geschichtsvereins im Lande 3 Stimmen eingeräumt wurden, gern Folge. Zur Förderung der Aufgaben der Commission stellte der Gesammtvorstand in seiner Sitzung vom 21. Juni 1897 derselben für das erste Jahr die Summe von 500 Mark zur Verfügung. Als neues Arbeitsgebiet hat der Verein auf Antrag des Herrn Professor Dr. Schröder-Marburg (in der Gesammt-Vorstandssitzung vom 21. Juni 97) das Sammeln von Ueberlieferungen auf dem Gebiete der hessischen Volkskunde aufgenommen. Es kommt zunächst darauf an, Materialien zusammen zu bringen, während die Verarbeitung späterer Zeit vorbehalten bleibt. Sämmtliche Beiträge sollen in einem zu Cassel zu begründenden Archiv aufbewahrt und über die Namen der Mitarbeiter und ihre Beiträge jährlich in den Mittheilungen berichtet werden. Zur Leitung und Ueberwachung dieser Arbeiten wurde vom Gesammtvorstande eine besondere, mit dem Rechte der

 

 

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