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können. Möglich, dass hier die Burgkapelle gestanden hat, deren im Jahre 1607 Erwähnung geschieht, als sie einstürzte.

Die Burg war, ausser von den Grafen des Hessengaues selbst, von der Familie der Vicegrafen, der späteren Landrichter bewohnt, die sich ebenfalls nach dem Schlosse benannte. Denn nach deutschem Rechte war es unzulässig, dass ein Graf mehrere Grafschaften gleichzeitig in seiner Hand vereinigte, ohne zu seiner Vertretung einen Vicegrafen zu bestellen. Aber nicht nur Graf Werner IV. von Grüningen, der in Schwaben die gleichnamige Grafschaft inne hatte, auch Giso IV. und die thüringer Landgrafen, solange nicht ein jüngerer Bruder hier her gesetzt war, standen mehreren Gauen vor. Über die Familie ihrer Vertreter sind wir leider sehr wenig unterrichtet, und der eigentümliche Umstand, dass auch in der Familie dieser Vicegrafen die Namen Giso und Werner gebräuchlich waren, hat hier und da Verwirrung angerichtet. Der erste Giso, den wir kennen lernen, und den man früher lange für einen Sohn Graf Gisos IV. gehalten hat, da er 1135 als Graf von Gudensberg erscheint und auch vom Annalisten Saxo bei Erwähnung seines Todes als Graf von Hessen bezeichnet wird, starb im Jahre 1137 zu Präneste in Unteritalien auf dem Kriegszuge Kaiser Lothars gegen die Sarazenen. Wie es möglich gewesen sei, diesen Sohn Gisos IV. solange von der väterlichen Erbschaft auszuschliessen, darüber namentlich hat man sich lange in allerhand Vermutungen ergangen, bis man seiner in den Urkunden öfters ansichtig geworden ist, wo man ihn dann mehrfach als Unter- oder Vicegraf, bezw. wo es sich um die Vogtei über das Kloster Hasungen handelt, als Untervogt aufgeführt gefunden hat. Ein im Jahre 1109 als Subcomes ohne Ortsangabe aufgeführter Giso ist vielleicht sein Vater. Nach dem Tode Heinrich Raspes I. und bei der Abwesenheit Landgraf Ludwigs mochte Giso in Hessen eine ziemlich selbständige Stellung einnehmen und seinen Heerbann mit grossem, fast gräflichem Ansehen nach Italien geführt haben, wo ihn das tückische Klima dahinraffte; daher die freiere Ausdrucksweise des Chronisten.

Von den Edeln, die sich im 12. Jahrhundert nach einer Wüstung Wodensberg in Thüringen (nahe der Wachsenburg) nennen und mancherlei Confusion angerichtet haben, schweigen wir. Ein zweiter Giso erscheint hier am Ort als Schultheiss (villicus) erst 1182 wieder113), ein dritter Giso im Jahre 1226 mit der ausdrücklichen Titelangabe als Vicegraf von Gudensberg114).

Nunmehr folgen ungefähr von 1250 an zwei Brüder Giso und Werner, von denen sich Giso ausschliesslich von Gudensberg, Werner dagegen bald von Gudensberg, bald von Gudenburg nennt. Da gleichzeitig in der Familie von Gudenburg ein anderer Giso herläuft, der aber mit dem unsrigen, wenn überhaupt, so nur ganz weitläufig verwandt gewesen sein kann, so lässt sich die Verwirrung denken, die hierdurch entstand.

Nach meinen bisherigen Untersuchungen steht folgendes fest:

 

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