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Giso von Gudensberg und Werner von Gudenburg, die Brüder, führen bis zum Jahre 1157 das gleiche Wappen: einen längsgespaltenen Schild mit einem aufgerichteten Löwen im einen, und 3—4 Balken im andern Feld; der eine Bruder nur umgekehrt wie der andere.

Die Familie von Gudenburg dagegen, in zwei Linien geteilt, die von den Brüdern Arnold genannt Magnus und Wilhelm abstammten, und von der die Wölfe und die Gropen von Gudenburg fernzuhalten sind, hat folgende Wappen: Arnold (von 1220 ab) und seine Söhne führen im quergeteilten Schild oben 2 von einander abgekehrte Adlerrümpfe, unten 3 Querbalken, während die Linie Wilhelms und seiner Söhne, zu denen auch der schon erwähnte Giso von Gudenburg gehört, über dem schachbrettartig geteilten Grunde ein Paar Schrägbalken im Schilde führen.

Bereits eine Urkunde vom Jahre 1213115) lässt darauf schliessen, dass die Gudensberger mit denen von der Gudenburg, vom Schartenberg u. s. w. in irgend welchen verwandtschaftlichen oder ganerbschaftlichen Beziehungen gestanden haben. Aber alle etwa darauf hindeutenden Epitheta, wie Vetter u. dgl., fehlen; und es bleibt bis zur Stunde unaufgeklärt, wie Werner, der Bruder Gisos von Gudensberg, auf die Gudenburg gekommen ist, nach der er seinen Namen eben so häufig führt, wie nach unserem Schlosse.

Die Familien, von denen wir hier reden, gehörten zu den angesehensten des Hessenlandes, es fehlt den Angehörigen nie die Bezeichnung als dominus, als vir nobilis. Der angesehenste aber war der zuletzt genannte Giso, der etwa von 1252 bis 1274 das Landrichteramt in Hessen bekleidete. Mit seinem Sohne Giso scheint seine Nachkommenschaft ausgestorben zu sein, und ebenso hatten die beiden Söhne Werners, Hermann und Werner, welche sich mehrfach als Burgmannen zu Gudensberg finden, daneben aber auch nach der Gudenburg benannten und die Vogtei des Klosters Kaufungen verwalteten, keine männliche Nachkommenschaft, sodass das ganze Geschlecht im Mannesstamme kurz nach 1335 erloschen ist116). Die Lehen gingen auf das ihnen nahe verwandte Geschlecht der Herren von Elben über, mit denen sie noch im Jahre 1323 einen ganerbschaftlichen Vertrag geschlossen hatten 117).

Aus diesem Vertrage wird grossenteils der stattliche Besitz der Elbener in hiesiger Gegend hergerührt haben. Sie sind das zweite Burgmannengeschlecht, das dauernd droben seinen Sitz hatte und in Conrad, dem Zeitgenossen jenes Landrichters Giso, der auch gleich ihm lange Jahre dieses Richteramt bekleidet hat, seinen höchsten Einfluss erreichte. Die von Elben hatten ihren Burgsitz auf dem Schlosse selbst, während andere Burgmannen, wie die von Grifte und von Gleichen, freiadelige Häuser in der Stadt besassen. Noch im Jahre 1537, als die Familie von Elben ausstirbt, wird ihres Burgsitzes droben gedacht, den Landgraf Philipp mit andern Elbischen Besitzstücken seinem Rat Dr. Fischer gen. Walther lehnsweise überträgt.

 

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