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fluchwürdige Meintat, als solche wol kaum an anderem Volks-Stamme und anderem Fürsten-Hause verbrochen ward

Mit Ausnahme unserer habsburgischen Kaisers-Macht und Hessens gibt es vielleicht keinen deutschen Staat, der nicht Truppen in der Weise versoldet (verkauft) hatte, dass die hierfür gezahlten Gelder etwa nicht in fürstliche Schatullen geflossen wären. Von preussischen Herschern sind mehrere zu nennen Oesterreich hat überhaupt nie solche Geschäfte gemacht, in Hessen hinwider handelte es sich um Verträge, die von freien Ständen zum Nutzen des Landes im Sinne echt deutscher Staatskunst abgeschlossen wurden. Im Jahre 1775 widerstrebte sogar Landgraf Friederich II, sich durch den älteren Bündnis-Vertrag von 1760 seines Vaters verpflichtet zu erachten

Unsere hessischen Fürsten hatten keine eigene Vorteile aus solchen Versoldungen

Vor zwanzig Jahren schrieb ich folgende Worte nieder

,,In Beurteilung der Teilnahme Hessens am nordamerikanischen Unabhängigkeits-Kriege für Altenglands Recht, Würde und Macht hat sich erfreulicher Weise allmählich eine billige Wandlung bisheriger Anschauungen in Deutschland angebahnt. Mit erwachendem Verständnisse für jene wahren, weitsichtigen Erwägungen einer Seits, sowie mit dargebotener Erkenntnis aller Verlogenheit anderer Seits, musste den ebenso dreisten als gehässigen Märchen mehr und mehr irgend welcher Boden ihrer Glaubwürdigkeit entzogen werden

Es ist diese Erschütterung früherer unkundiger Ansichten lediglich ein Verdienst einzelner, nur von Heimats-Liebe und starkem Sinne für Wahrheit getriebener Männer, denen ihr Einstehen und Zeugnis auch Niemand gelohnt hat; wol aber mussten sie anfänglich sogar manche Kränkung erfahren.

Eines muss jedoch nochmals bestätiget werden. Diejenige Stelle, die vor anderen den Beruf gehabt hatte, den schlimmsten Flecken hinweg zu nehmen, der auf unserer volkstümlichen Ehre und Geschichte brannte, der ,,hessische Geschichts-Verein zu Kassel, hat alle Zeit nichts getan. Diess auch nicht trotz wiederholter, von unterschiedlichen Vaterlands-Freunden ausgegangener Mahnung. Man darf vielmehr annehmen, dass solches befremdliche Schweigen — was durch gewisse, ganz unnötige Rücksichtsnahme und Aengstlichkeit eingegeben sei — geeignet war, der Beweisführung im Kampfe wider gewurzelte Irrtumer zunächst ein Umstimmen der ohnehin mistrauischen öffentlichen Meinung zu erschweren.“

In Nr 25 des „Hess Volks-Blattes“, Jahrganges 1898, musste ich auf diesen trüben Punkt nochmals zu sprechen kommen

Angesichts eines neuerlich erschienenen Buches „Erinnerungen an Marie Seebach“ richte ich wiederum vor allem Volke eine Frage an den hessischen Geschichts-Verein: wie lange er noch schweigen wolle? Alle Verdächtigungen unseres trefflichen an- und eingestammten Fürsten-Hauses entspringen so ersichtlich einer Quelle, dass man in Versuchung kommen mochte, dieselben gar für bestellte Ware Seitens einer hämischen

 

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