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jemals genommen habe. Der Verein kennt keine anderen Rücksichten als die des Anstandes und der geschichtlichen Wahrhaftigkeit!

2) Zu mehrerer Klarheit ist es nothwendig, die von Herrn v. Pfister wiedergegebene Verdächtigung in gewöhnliches Deutsch zu übertragen und auf den vorliegenden Fall anzuwenden, nämlich auf die angeblich vom hessischen Geschichtsverein bisher vernachlässigte Verteidigung Landgraf Friedrichs I. und des von diesem (im Jahre 1776) mit England abgeschlossenen Subsidienvertrages. Darnach besagen die mehr angezogenen Worte der ,,Böswilligen“ das, dass der Geschichtsverein die Vertheidigung des Landgrafen gegen ungerechtfertigte Angriffe der Presse nicht in die Hand zu nehmen wage aus Furcht, dass die Königliche Regierung ihm (dem Verein) sonst den bisher gewährten jährlichen Zuschuss (von 600 Mark) entziehen werde. Hat man wohl jemals gewagt, dem Publikum etwas — gelinde gesagt — Grundloseres aufzubinden ? Man denke sich die Lage: der Vorstand des hessischen Geschichtsvereins erschiene eines Tages bei einem massgebenden Vertreter der Kgl. Regierung mit der Frage, ob die Regierung sich verletzt fühlen werde, wenn der Verein die Grundlosigkeit der gegen den Landgrafen Friedrich geäusserten Schmähungen darthue. Wir gehen schwerlich fehl, wenn wir als Antwort eine Bewegung des Zeigefingers nach dem Sitze des Denkvermögens und dann eine entlassende Handbeweguug voraussehen — und das mit Recht! Die Königliche Regierung hat noch nie, weder direct noch indirect, dem hessischen Geschichtsverein an gesonnen, die historische Wahrheit zu verschleiern und zu unterdrücken, und sie wird dies niemals thun, davon sind wir fest überzeugt. Dagegen wird der Geschichtsverein sich allerdings auch nie in den Dienst einer Partei, einerlei welche es sei, begeben, noch sich in das Parteigetriebe unserer Zeit einlassen. Solche durchaus neutrale Haltung ist ihm geboten einmal durch die Rücksicht auf seine allen Parteischattirungen angehörenden Mitglieder, sodann und hauptsächlich durch die Erkenntniss, dass die Aufgabe der Geschichtsvereine einzig in der Erforschung der Vergangenheit, nicht aber in der Sorge um die Neugestaltung der Zukunft begriffen ist.

Der Versuch des Herrn von Pfister, den hessischen Geschichtsverein an die Rockschösse einer bestimmten Partei zu hängen, von der angeblich alle Verdächtigungen unseres hessischen Fürstenhauses als bestellte Waare ausgehen sollen, ist schon um deswillen ganz hinfällig, weil der Verein niemals mit irgend einer Partei Fühlung unterhalten hat, auch die Zusammensetzung des Vorstandes das Hinneigen zu einer solchen ganz unmöglich macht.

3) Der Vorstand des Hessischen Geschichtsvereins hält die Subsidienverträge der deutschen Fürsten, vulgo „Soldatenhändel“ genannt, für ein sehr dunkeles und wenig erfreuliches Capitel der deutschen Geschichte des vorigen Jahrhunderts. Den Subsidienvertrag Landgraf Friedrichs II. von Hessen kann

 

 

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