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er nicht mit Herrn v. Pfister für ein Ruhmesblatt in unserer vaterländischen Geschichte ansehen, sondern nur den genannten Fürsten vor Anderen für entschuldbar erklären. Mit Freuden würde er seine Zeitschrift einer Arbeit zur Verfügung stellen, welche den, durch authentische Urkunden oder sonstige unbezweifelt glaubwürdige Schriftstücke erhärteten Beweis erbrachte, dass die hessischen Landstände es gewesen sind, welche den Fürsten zum Abschlüsse des Subsidienvertrages bewogen haben. Herr von Pfister ist auf diese, bereits von Friedrich Kapp, dem Verfasser des Werkes „Der Soldatenhandel deutscher Fürsten nach Amerika“, aufgeworfene Frage den Beweis schuldig geblieben, er hat sich mit der allgemeinen Angabe „Beweise liefern die Acten der hessischen Kriegs-Geschichte und der Landstande“*) aus der Verlegenheit zu helfen gesucht. Nun, so möge er diese Beweise aus den Acten hervorsuchen. Der Geschichtsverein wird sie sofort in seine Druckschriften aufnehmen. So lange dies nicht geschehen ist, sind sie für den Geschichtschreiber nicht vorhanden.

4) Herr von Pfister verlangt, dass der Geschichtsverein eine „kurze widerlegende Darstellung aller Lügen (über den sog Soldatenhandel) an sämmtliche deutsche Geschichtsvereine, an alle Hochlehrer der Geschichte unserer Universitäten sowie an Schriftleitungen grösserer Zeitungen“ versende, Der Geschichtsverein wird bereitwilligst auf diesen Vorschlag eingehen. Nur darf die Darstellung nicht kurz, und zweitens muss sie widerlegend sein. Kurz darf sie nicht sein wenn sie erschöpfend sein soll, und um widerlegend zu sein, muss sie auf Grund der Acten des Marburger Staatsarchivs bezw. derjenigen Archive, wo sich die Acten des ehemaligen kurhessischen Kriegsministeriums heute befinden, ausgearbeitet sein. Blosse Behauptungen und allgemeine Raisonnements, wenn sie auch noch so sehr mit dem Brustton der Ueberzeugung vorgetragen werden, verfangen bei den Männern der Wissenschaft nicht.

5) Zur Ausarbeitung einer auf breiter archivalischer Grundlage ruhenden Denkschrift über den sogenannten Soldatenhandel würde ein mehrmonatlicher Aufenthalt am Orte der in Frage kommenden Archive, in erster Linie in Marburg nothwendig sein. Die Vorstandsmitglieder des hessischen Geschichtsvereins sind, soweit sie für eine derartige Arbeit in Frage kommen, Männer, die mit Berufsgeschäften reichlich überhäuft sind, denen speciell die Geschäfte des Vereins so viel Arbeit verursachen, dass sie selbst die Privatstudien auf den ihnen von früher her lieb gewordenen Wissenschaftsgebieten darüber hintansetzen müssen. Einen Bearbeiter des in Rede stehenden Themas eigens dafür zu dingen und zu unterhalten, dafür reichen die spärlichen Mittel des Geschichtsvereins nicht aus. Es bleibt somit nur der eine Ausweg, abzuwarten, bis freiwillig

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*) Auf Seite 40 der Schrift Friedrich II. und die neuere Geschichtsschreibung 2. Aufl. Melsungen 1979. — NB. Dass die hessische Kriegsgeschichte (!) Acten habe, war uns bisher unbekannt.

 

 

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