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aus besonderer Neigung Jemand sich der schwierigen Aufgabe unterzieht — und für den Nachweis einer solchen Persönlichkeit würden wir Herrn von Pfister sehr dankbar sein.

6) Bis dahin ist es, wie Herr von Pfister aus eigener Erfahrung wissen sollte, das undankbarste Geschäft von der Welt, auf jeden Zeitungsartikel, auf jeden Passus eines neuerschienenen Werkes, wo man wieder einmal die Geschichte von den „verkauften Hessen“ aufwärmt, mit flammender Stirn und voll heiligen Zornes geharnischte Gegenerklärungen zu erlassen. Denn wie der Kobold aus der Versenkung, taucht bis zum Ueberdruss wiederholt der Sensationsartikel über den Soldatenhandel unserer Fürsten bald hier bald dort, bald im Süden bald im Norden des deutschen Reiches, bald auch in österreichischen Blättern auf, und jeder Streich, der darnach geführt wird, geht in die Luft, so dass man schliesslich nur dem bekannten kleinen Komiker vom Kaspertheater ähnelt, der sich vergebens abmüht, dem Teufel eins zu versetzen. Uebrigens fehlt es uns beim besten Willen auch an der nöthigen Zeit.

7) Herr von Pfister hat selbst in der schon angeführten Schrift: Friedrich II. und die neuere Geschichts-Schreibung, eine Rechtfertigung des Landgrafen unternommen. Warum ist diese wirkungslos verhallt? Weil ihr das nöthige Beweismaterial, d. h. die Beziehung und der Hinweis auf authentische, Jedermann zugängliche Quellen abgeht! Auf Seite 32 sagt er selbst mit Bezug auf diesen Mangel folgendes: „Eine genaue Angabe der Quellen, auf welche sich unsere Ausführungen stützen, ist nicht überall thunlich, hier und da nicht einmal rathsam gewesen, da unsere Kenntniss derselben zumTheiledurch vertrauliche Mittheilung ermöglicht wurde.“ — Was ihm versagt gewesen ist, soll dies dem Geschichtsverein möglich sein? Wir wüssten nicht wie? Herr von Pfister stütze seine Behauptungen durch die fehlenden Quellennachweise, so wird sich das Uebrige von selbst finden, und der Geschichtsverein wird auch das Seinige thun. Die Aufzählung einzelner Quellenschriften, wie sie sich auf Seite 33 der angeführten Schrift findet, ist durchaus werthlos ; mit Citaten, wie: Die Verträge mit England — Die Landes-Ordnungen — Die sämmtlichen Zeitschriften des hess. Geschichtsvereins — ist gar nichts anzufangen.

Wir stellen fest: Die Subsidienverträge mit England sind schon zur Zeit des amerikanischen Krieges in Deutschland wie im Ausland sehr unpopulär gewesen, wie durch gleichzeitige Flugschriften, insbesondere auch durch Schlieffen’s versuchte Rechtfertigung erwiesen wird. Dass Landgraf Friedrich II. von den Subsidien einen dem Lande wohlthätigen Gebrauch gemacht hat, und dass die heutige Generation in vielen Anstalten des Bezirksverbandes noch die Wohlthaten der damals gesammelten Subsidiengelder geniesst, lässt uns Hessen den Handel in einem milderen Lichte erscheinen; dem Nicht-Hessen wird nur wenig dadurch von seinem Urtheil über die Gehässigkeit der Traktate genommen. Der Landgraf würde in einem

 

 

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