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in ihrem früheren Streite mit dem Regenten Ludwig von Boineburg von Philipp glaubte im Stiche gelassen zu sein. Wigand Lauze berichtet dagegen, dass die Landgräfin der Mithelferschaft verdächtige Personen habe verfolgen lassen, auch steht es fest, dass der junge Graf Philipp die Landgräfin bald nach jenem Streit mit seinem Vater nach Innsbruck begleitet hat, also immerhin ein freundliches Verhältnis mit den Waldeckern bestand.

Dem gegenüber macht allerdings der Fuldische Chronist Apollo von Vilbel gelegentlich Mittheilung von der Thatsache, dass um dieselbe Zeit etwa der oben erwähnte Georg von Bischoferode, Götzens Spiessgeselle, von der Landgräfin gegen Fulda aufgehetzt sei, und wir verstehen es hiernach, wie bei diesen doppelten Beziehungen des von Bischoferode zu Götz und zur Landgräfin die Zeitgenossen an die Mitschuld der hessischen Fürstin glauben konnten. Aber zu einer Entscheidung der Frage reicht auch dieses Moment nicht aus.

Die Correspondenz der Landgräfin mit Götz ist leider nur unvollständig erhalten und kann aus diesem Grunde auch keinen klaren Aufschluss geben. Einerseits verwendet sich in diesen Briefen (1515) Götz eindringlich für die von Anna vertriebenen Regenten, anderseits nimmt wieder die Landgräfin die von Götz bei Amöneburg beraubten Bauern in Schutz; die Versicherung des Ritters, ,,er und die Seinen wären allezeit die willigen Diener der Landgräfin“ gewesen, ist wohl nur als conventionelle Redeform anzusehen. Wir müssen also aus Mangel an genügenden Beweisstücken darauf verzichten, ein endgiltiges Urtheil in dieser Angelegenheit abzugeben.

Der alte Graf war mittlerweile von Götz nach der Wallenburg bei Herges-Vogtei im Schmalkaldischen und von da nach einem Schlosse in Oberdeutschland gebracht, während die Verhandlungen über seine Freilassung ihren Fortgang nahmen. Das von Götz geforderte Lösegeld betrug 8100 Gulden, für welches sich auf Ansuchen des jungen Grafen, die Grafen Philipp zu Solms und Albrecht von Mansfeld verbürgten. Nach fünfmonatlicher Haft wurde der Gefangene bei Coburg in Freiheit gesetzt und von seinem Sohn empfangen.

Der alte Graf war aber noch nicht aller Sorgen ledig, da es jetzt erst galt, die für seine Verhältnisse recht beträchtliche Summe herbeizuschaffen. Mainz, in dessen Dienst Philipp gehandelt hatte, zeigte wenig Neigung, für ihn einzutreten. In seiner Noth wandte sich der alte Graf an Herzog Johann von Cleve und wies auch diesem gegenüber darauf hin, dass er auf dem Wege nach Ravensberg, also in seinem Dienste den Unfall erlitten. Das Herzogspaar liess sich bestimmen, dem Bedrängten eine Anweisung auf 5400 Gulden zu geben. Trotz des Drängens des Ritters Götz konnte das ganze Lösegeld erst in der zweiten Hälfte des Septembers 1517 völlig bezahlt werden, eine Verzögerung, die ihm ausserdem noch 400 Gulden an Verzugszinsen einbrachte. Der arme Graf von Waldeck aber schlug seinen Gesammtverlust auf 11000 Gulden an.

Mittheilungen.                                                                                                      4

 

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