|
.. |
50 Aus den eigenen Aufzeichnungen des Ritters geht übrigens hervor, dass seine Handlungsweise schon damals vielfach Unmuth erregt hat. Natürlich würde es nicht historisch sein, Götz nach den heutigen ethischen Anschauungen zu beurtheilen; eine religiöse und sittliche Erziehung hatte er nicht gehabt, überhaupt nur ein Jahr Unterricht genossen und dann mit rohen Gesellen auf abenteuerlichen Fahrten seine Jugend verbracht. Dazu kommt noch ein anderes, ein Moment wirthschaftlicher Art. Der Ritterstand der damaligen Zeit konnte sich nicht zu einer vernünftigen Selbstbewirthschaftung seines Grundbesitzes entschliessen, aus den bäuerlichen Hintersassen war nichts mehr herauszupressen, aber man wollte doch mit dem durch Gewerbe und Handel reich gewordenen Städter einigermassen Schritt halten. Da musste denn die rohe Kraft nutzbar gemacht werden und man suchte auf irgend welche hinfälligen Rechtstitel durch Drohung und Gewalt Geld zu erpressen. Wer nicht den Muth und die Mittel hatte, auf eigene Rechnung solche Unternehmungen zu wagen, der öffnete anderen sein Schloss, that Kundschafterdienste, brachte Gefangene unter und erwarb so seinen bescheidenen Antheil am Gewinn. Mögen aber Zeit und Umstände bei Götz manches in milderem Licht erscheinen lassen, der Ueberfall an sich war „empörend“, wie ihn ein neuerer Forscher richtig genannt hat; dem Waldecker Grafen gegenüber hat er sich jedenfalls nicht ehrlich und ritterlich benommen und wenig angenehm berührt die heuchlerische Art, wenn er in seinen Aufzeichnungen wiederholt mit grosser Selbstzufriedenheit auf den ihm zu Theil gewordenen Beistand Gottes hinweist und in einem Schreiben an den Sohn des Entführten neben dem Erzbischof von Mainz auch den alten Grafen als Schuldigen, seine Gefangennahme gewissermassen als Akt göttlicher Gerechtigkeit hinstellt. Diese Gleichgültigkeit gegen die Wahrheit, verbunden mit einer völligen Nichtachtung der bestehenden Rechtsordnung, sowie eigennützige Handlungsweise und das Fehlen jedes idealen Zuges in seinem Wesen, sind Eigenschaften, die ihn keineswegs zu einer Zierde des Adels, geschweige denn zu einem deutschen Bayard machen. Monatsversammlung am 28. März 1899. Herr Kanzleirath Neuber gab zunächst einige kleinere Nachträge zur Geschichte des Landkrankenhauses (s. o. S. 45). Herr Bankier Fiorino liess hierauf ein Miniaturbildnis des Landgrafen Moritz vom Jahre 1601 herumgehen. Schliesslich hielt Herr Privatdocent Dr. Diemar aus Marburg einen Vortrag über „Hessische Hofmaler des 16. Jahrhunderts“*). ____________ *) s. auch unten S. 54 u. 72—73.
|
.. |