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53 eigenen Dienst zu gewinnen. So wurde Jost z. B. im Jahre 1584 lange zu Nancy am lothringischen Hofe gegen seinen Willen festgehalten, wobei er neben Bildnissen (nach der Natur) auch Patronen (Cartons) für Tapeten (Gobelins) anfertigen musste. Dann aber war auch er daheim, in den Schlössern Wilhelms IV. thätig, und zwar in hervorragender Weise. Er war verheirathet und wurde Casseler Bürger. Zum Kauf eines Hauses in Cassel gab ihm der Landgraf eine Beisteuer mit der Mahnung, das Geld nicht zu versaufen. Jost vom Hof ist schon 1592 zu Cassel gestorben, in demselben Jahr wie Wilhelm IV. Jaspar van der Borcht dagegen, der von Wilhelms Nachfolger Moritz neu bestellt wurde, starb erst 1610, ebenfalls zu Cassel. Ein dritter für den Casseler Hof thätiger Maler war Christoph Müller, vielleicht ein Sohn Michaels. Wer die Malereien im Renthof zu Cassel ausgeführt hat, besonders das grosse Gruppenbild Landgraf Wilhelms und seiner obersten Hof- und Staatsbeamten von 1580, wissen wir nicht, doch spricht die grösste Wahrscheinlichkeit für Jaspar van der Borcht. Nachweislich thätig war dieser in Rotenburg, ebenso auch, vom Landgrafen beurlaubt, für den braunschweigischen Hof in Münden. Die dortigen Dekorationsmalereien aus jener Zeit aber ähneln offenbar sehr den Dekorationsresten im Casseler Renthof. Den Glanzpunkt der noch vorhandenen Werke dieser Epoche bilden die (z. Th. neuerdings von Laske und Gerland veröffentlichten) Malereien der Wilhelmsburg zu Schmalkalden. Die künstlerisch sehr minderwerthigen Tafelbilder religiös-satirischen Inhalts, mit denen Landgraf Wilhelm IV. in der Kapelle dieses seines neuerbauten Schlosses seinen evangelischen Eifer bezeugen liess, sind von Landgraf Moritz entfernt worden und nachher verschollen; ihr Verfertiger war ein sonst unbekannter Georg Kronhard. Erhalten dagen sind uns prächtige Wand- und Deckenbilder. Diese Fresken, die von festen niederländisch-italiänischen Ornamentformen beherrscht doch in der Zeichnung ebensogut wie in ihren leuchtenden Farben frisches Leben athmen, glaubte man bisher einem (in Italien ausgebildeten) ausländischen Meister zuschreiben zu müssen. Doch führte Redner aus, dass — nach einem von Carl Scherer bekannt gemachten Aktenstück — jetzt auch hier wenigstens für einen Theil der Arbeit, nämlich die Decke des Tanzsaales, die Urheberschaft des Jost vom Hof sich nachweisen lässt. Der Vortrag wurde in allen Theilen durch vorgelegte Abbildungen erläutert, so gut dies bei der grossen Zahl der Zuhörer möglich war. Auch hatte Herr Hermann Falckenberg aus seinem Besitz zwei Porträte unbekannter fürstlicher Personen (Oelgemälde) ausgestellt, die aus dem Goldenen Saale des alten Casseler Landgrafenschlosses stammen sollen.
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