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Der Verfasser des vorliegenden Buches bewegt sich hier auf einem Gebiete, welches er bereits in seinen früheren Arbeiten, wie sie in den Mittheilungen aus dem Stadtarchiv von Köln H. 24/25 und seiner Habilitationsschrift über die Entstehung des deutschen Reichskrieges gegen den Herzog Carl den Kühnen von Burgund (Marburg 1896) enthalten sind, mit bestem Erfolg betreten hat, Arbeiten, deren Ergebnisse über die Kölner Stiftsfehde, an welcher hessische Tapferkeit so hervorragenden Antheil hatte, wesentlich neues Licht verbreiten, sodass die älteren Forschungen, welche auf dieselben Bezug haben, veraltet erscheinen. Und auch über den Rahmen dieser Stiftsfehde hinaus bietet Diemar in seiner neuesten Schrift für die hessische Geschichte wichtige Ergebnisse. Mehr und mehr tritt der Landgraf in den Vordergrund als Hort des Rechts für alle seine Unterthanen, er wächst zu dieser Stellung mehr und mehr empor. Sobald die privatrechtlichen Beziehungen der hessischen Landgrafen zu Köln in der landesherrlichen Kanzlei einen gemeinsamen Durchgangspunkt gefunden haben, zeigt sich beiderseits das Streben das gegenseitige Verhältnis staatsrechtlich zu ordnen; das alte private Vergeltungsverfahren fehdemässige Gewalt, Beschlagnahme u. s. w. wird allmählich durch staatliche Schlichtung (Schied, Austrag) eingedämmt und diese wird dann endlich organisirt in dauerndem Staatsvertrag, dem Erbfreundschaftsvertrag von 1473, der 1498 erneuert wurde. Für Hessen gelangt somit in den hessisch-kölnischen Beziehungen des 15. Jahrhunderts unter den Landgrafen Ludwig I., Ludwig II., Heinrich III. und deren Nachfolgern Wilhelm dem Aelteren und Mittleren eine nicht unerhebliche Stärkung der landesherrlichen Macht zur Geltung. Das Territorium schliesst sich im Zwange der erstarkenden Landesherrschaft enger zusammen, welch letztere es zuerst wieder unternimmt Interessen verschiedener Stände in erweiterter Fürsorge für das gemeine Wohl zusammenzufassen, nachdem das Reich sich nicht mehr fähig dazu erwiesen hatte der ständischen Zerklüftung der Nation ein Ziel zu setzen. Gerade im 15. Jahrhundert steigt das Haus Brabant in Hessen durch umsichtige Politik und glückliche Erwerbungen (z. B. von

 

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