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sein, in denen Gericht gehegt wurde. Dabei muss sich jedoch auf Vermuthungen beschränkt werden in Ermangelung sicherer Nachrichten. Auch die Sage berichtet von grossen Schätzen im Berge und deren schwierigen Erwerbung, und deutet auf das Vorhandensein höherer Wesen in demselben.

In der Geschichte wird er erst erwähnt in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts unter der Regierungszeit des deutschen Kaisers Friedrich I. Barbarossa in den Kämpfen der Landgrafen von Thüringen und Hessen gegen die in ihre Lande sich eindrängenden Erzbischöfe von Mainz, wobei nachdem eine gütliche Vereinigung durch den Sohn des deutschen Kaisers, den späteren Heinrich VI., im Seitenbau des Doms zu Erfurt in Folge Einsturzes der Decke unglücklich verlaufen war (26. Juli 1184) beide Theile feste Burgen aufführten, der Erzbischof Konrad I. von Mainz den Heiligenberg als Vorwerk für die bereits befestigte Stadt Fritzlar und Landgraf Ludwig III. der Milde Grünberg in der Nähe von Giessen. Die Zeit der Aufführung der Burgen schwankt zwischen 1180—1186. Die Feindseligkeiten bestanden in gegenseitigen Verwüstungen und Brandschatzungen. Die Versuche der landgräflichen Heerschaaren, die Feste auf dem Heiligenberge einzunehmen, blieben erfolglos, da die Insassen hartnäckigen Widerstand leisteten, unter denen ein Burggraf Heinrich und ein ganzes Burgmannen-Geschlecht genannt werden. Neuer furchtbarer Streit entstand, als Erzbischof Siegfried III. von Mainz von den Klöstern seines Sprengels Geld-Abgaben einforderte und Landgraf Konrad von Thüringen dem Abte seines Familien-Klosters Reinhardsbrunn die Entrichtung der Abgabe verbot. Der Erzbischof verhängte über den ihm ungehorsamen Abt eine schwere Pönitenz, bestehend in dreitägiger Geisselung, und der Landgraf, zufällig am letzten Tage zugegen (wahrscheinlich im Kapitelhause des Doms zu Erfurt), vergriff sich am Erzbischof und würde diesen ohne Einschreiten der Anwesenden getödtet haben (1232). Hierauf durch die landgräflichen Schaaren Zerstörung der Stadt Fritzlar und der Feste auf dem Heiligenberge (1233). Jedoch wird Erstere durch den Landgrafen Konrad, welcher sogar in Rom vom Papste Verzeihung erwirkt, indem er sich zu verschiedenen Opfern und zur Kirchenbusse versteht, letztere durch die Ministerialien von Wolfershausen wieder aufgeführt. Abermaliger Kampf, hervorgerufen dadurch, dass Graf Widekind II. von Naumburg beim Aussterben seines Stammes seine Besitzungen erst dem Landgrafen Heinrich I. dem Kinde von Hessen, dann aber, da dieser die Mittel nicht gleich zur Hand hat, dem Erzbischof Werner von Mainz verkauft. Heinrich I. erobert Stadt und Schloss Naumburg und zerstört die Weidelburg und die Burg Heiligenberg (1273), wird dafür mit seinen Verbündeten vom Erzbischof mit Kirchenbann und Interdict belegt und dann von König Rudolf I. mit der Reichsacht, die aber wegen Unterstützung desselben im Kampfe gegen Ottokar von Böhmen aufgehoben wird, worauf bald Versöhnung mit dem Erzbischof erfolgt.

In den nach der Ermordung des Herzogs Friedrich von Braunschweig bei Klein-Englis (5. Juni 1400), bei welcher Erzbischof Johann II. von Mainz der Mitwisserschaft und seine

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