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[Stellung] lung zum Papst sowohl als zum Kaiser eingenommen. Als die Eintracht zwischen beiden Häuptern der Christenheit 1238 schwand, bedrängten widerstrebende Sorgen den Landgrafen, umsomehr als er im Februar 1238 eine Schwester Friedrichs von Oesterreich heimgeführt hatte, der in offener Auflehnung gegen den Kaiser stand. Dem von Siegfried einberufenen Erfurter Fürstentag blieb er fern, wahrscheinlich aus Furcht, der Erzbischof werde das Recht des damals 16jährigen Hermann aufgreifen, der, als Siegfried 1238 aus Italien zurückkehrte, mit des Kaisers Tochter verlobt wurde — eine deutliche Drohung. Heinrich widerstand deshalb den gleichzeitig von päpstlicher Seite auf ihn einwirkenden Lockungen und versöhnte sich auf dem Egerer Tag mit dem Kaiser. Hermann erhielt eine schmale Abfindung mit Hessen, sein Verlöbniss wurde gelöst. An Stelle Siegfrieds, der zur päpstlichen Partei abgeschwenkt war, erhielt Heinrich 1242 den Titel, aber nicht die Stellung eines Reichsverwesers. Eine entscheidende Wendung trat 1244 ein, indem der Landgraf, den Lockungen und Demonstrationen Siegfrieds von Mainz nachgebend, ebenfalls in das päpstliche Lager überging und es schliesslich über sich gewann, das Gegenkönigthum auf sich zu nehmen. Aber erst 1246 fand die Wahl statt, wohl in Folge seines Kleinmuths. Durch reiche Geldspenden vom Papste unterstützt, brachte er ein Heer zusammen, das ihn zum ersten Reichstag in das Feld bei Frankfurt begleitete. Dort hätte ihn ein Vorstoss Konrads am Uebergang über den Main verhindert, wenn nicht auch päpstliches Geld Verrath in den Reihen der Gegner und ihm den Sieg bereitet hätte. Aber der Winterfeldzug nach Schwaben und die Belagerung Ulms scheiterten um so kläglicher. Krank schleppte der „Pfaffenkönig“ sich heim. Vor der Wartburg stürzte er vom Pferd und erlag wenige Tage später, am 16. Februar 1247 seinem Hämorrhoidalleiden. Sein Bruder Konrad war schon 1240, als er zum Zwecke eines Ausgleichsversuchs nach Rom gereist war, dort gestorben, und 1242 war ihm der junge Hermann gefolgt.

Sodann referirte Herr Dr. Müsebeck über eine kürzlich im Elwert’schen Verlage hierselbst erschienene Schrift des Rittmeisters a. D. Frhr. von Pappenheim : „Die neuen Hess von Wichdorff. Geschichte einer Fälschung“.

Das althessische Adelsgeschlecht der Hess von Wichdorff war im Jahre 1594 mit Daniel Wilhelm als dem letzten seines Stammes und Namens ausgestorben und galt auch bis in die sechziger Jahre unseres Jahrhunderts als erloschen, als der Bankkommissar Johann Sebastian Hess in Gotha den Anspruch erhob, als Abkömmling jenes alten Adelsgeschlechtes dessen Namen zu führen, und auch thatsächlich von der Gothaer Regierung durch Vorlegung amtlich beglaubigter Urkundenabschriften die Berechtigung hierzu erlangte. Nach seiner Behauptung sollte jener Daniel Wilhelm einen älteren Bruder hinterlassen haben, der, nachdem er 40 Jahre in türkischer Gefangenschaft geschmachtet hatte, erst nach seines Bruders

 

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