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[landgräflichen] lichen Hofs und die Lage des durch den Krieg arg mitgenommenen Landes werden durch diese Aufzeichnungen in treffender Weise gekennzeichnet.

 

VI. Sitzung am 16. Februar 1900.

Herr Pfarrer Heldmann aus Michelbach führte in seinem Vortrage über die Freigrafschaft Dünighausen [Düdinghausen] in ihren Beziehungen zu Waldeck und Hessen, und ihre Religionsverhältnisse des Näheren Folgendes aus:

Die Freigrafschaft Düdinghausen, welche die Kirchspiele Düdinghausen, Deifeld und Eppe mit zusammen 9 Dörfern begriff, von welchen jetzt Eppe waldeckisch und die übrigen zum Kreise Brilon gehören, gehörten vor Alters zur Grafschaft Arenberg und kam mit dieser 1368 an die Kurfürsten von Cöln als Herzöge von Westfalen. Grundherren waren die Herren von Büren bei Paderborn, welche 1334 zwei Drittel der Herrschaft an die Grafen von Waldeck, 1337 das andere Drittel an die von Rhena oder Rehen verpfändeten. Waldeck behandelte die Herrschaft seitdem wie sein Eigenthum, verpfändete sie 1395 wieder für kurze Zeit an die Gaugreben und führte 1530 auch die Reformation ein. Als seit 1503 die von Büren die Einlösung begehrten, verweigerte Waldeck diese und als auf Klage der Ersteren das Gaugericht zu Medebach 1539 auf Einlösung entschied, erkannte Waldeck die Kompetenz dieses Gerichts, weil es ein Bauerngericht sei, nicht an. Kraft kaiserl. Mandats setzte jedoch der Kurfürst Adolf von Cöln 1548 die von Büren in Besitz und vollstreckte das Gaugerichtsurtheil, worauf auch die von Rehen den Pfandschilling annahmen und ihr Dritttheil ablösen liessen. Waldeck wurde klagbar gegen die von Büren bei dem Reichskammer-Gericht, jedoch wurde schliesslich auch von diesem das Medebacher Erkenntniss aufrecht erhalten. Es erfolgten nun seitens der Büren, um ihr väterliches Erbe einzunehmen, wiederholte Einfälle in Waldeck und umgekehrt Gewaltthaten gegen die Buren, wobei auch die Landgrafen vergeblich die Vermittler abgeben sollten. Erst 1609 wurden die Rechte der von Büren an dieser Herrschaft, durch Vertrag Hermann Gotschalks von der Malsburg, welchem neben 25 000 Thaler die bürenschen Rechte an Düdinghausen von seiner ersten Gemahlin, einer geb. von Düren, als Erbe zugefallen, an die Grafen von Waldeck für 10 250 Thaler verkauft. Waldeck hatte sich jedoch in seinem Prozess mit den Büren auch in Streit mit Kurcöln wegen der Landeshoheit über Düdinghausen verwickelt. Dieser Streit wurde durch hessische und paderbornische Unterhändler 1609 vergeblich auf einem Tage zu Brilon durch eine Theilung der streitigen Gebiete zu schlichten gesucht. Seit 1625 suchte der Kurfürst Ferdinand von Cöln, als die Kaiserlichen in Westfalen standen, kraft seines Hoheits- und Episcopalrechts die protestantischen Pfarrer der 3 Kirchspiele zu verdrängen ; es erfolgten desshalb wieder- [wiederholt]

 

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