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den Vorstand bildeten dieselben Herren, aus denen er im vorigen Vereinsjahre bestand. Es wurden 7 Sitzungen mit Vorträgen abgehalten und 6 Ausflüge veranstaltet.

A. Sitzungen.

I. Sitzung am 24. April 1900.

Als Einleitung zu den für diesen Sommer geplanten Besuchen hessischer Burgen hielt Herr Archivar Dr. Theuner im Schlosse einen reich besuchten Vortrag über mittelalterliche Burgenkunde.

Der Vortragende bestimmte zunächst den Begriff Burg als eines wehrhaften Wohnsitzes von geschlossener Selbstständigkeit. So unterscheidet sie sich schon von den römischen Militär-Befestigungen ihrer Entstehungsart und Zweckbestimmung nach, ebenso von den befestigten Städten. Auch solche stehen vielfach in Verbindung mit Burgen, dann lehnen sie sich aber an die Burg an und diese behält stets ihre Selbstständigkeit. Zu den Burgen gehören jedoch als besondere Art die befestigten Wohnsitze ritterlicher Stadtgeschlechter innerhalb der Städte, die Stadtburgen, die früher sehr häufig auf deutschem Sprachboden, jetzt hauptsächlich nur in einigen Tiroler und Schweizer Städten und in sehr charakteristischer Erscheinung noch in Regensburg erhalten sind. Dort stehen noch 9 mächtige, vielgeschossige Wohnthürme oder Bergfriede, die ehemals allein oder mit anstossenden Baulichkeiten die Wohnsitze ritterlicher Stadtgeschlechter bildeten. Sie gehören sämmtlich ins 13. und etwa noch in den Anfang des 14. Jahrhunderts. Die Landburgen, namentlich die kleineren des einfachen Adels, haben fast ausschliesslich den Zweck, gesicherte Wohnplätze zu sein und sind daher durchweg an von Natur festen, oft abgelegenen Stellen angelegt, nämlich entweder auf freien, steilen Berggipfeln, oder an dem schroffen Abfall von Plateaurändern zum Thale oder auf aus der Berglehne hervorspringenden schroffen Riffen, endlich in Wasser und Sumpf auf Inseln oder künstlichen Aufschüttungen. Man scheidet danach Höhen- und Wasserburgen, doch finden sich auch Wasserburgen auf der Höhe, z. B. auf den moorigen Hochflächen der Eifel und Höhenburgen auf steilen Felseninseln in Flüssen und Seen. Eine besondere Art sind endlich die Höhlen- und die ausgehauenen Burgen. Eine höhere militärische Bedeutung für den Landesschutz haben im Ganzen nur die grossen, meist mit Städten in Verbindung stehenden Reichs- oder landesherrlichen Burgen gehabt, die man zum Unterschiede der kleinen Ritterburgen Hofburgen nennt. Sie hatten stets eine grössere, ständige Besatzung, deren Kern ritterliche Burgmannschaften bildeten und lagen an weithin das Land beherrschenden Punkten. An sie schliessen sich auch, wie in Marburg, meist ganze Systeme von weiteren Schutz anlagen zur Beherrschung und Sicherung des Landes, kleinere,

 

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