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weit vorgeschobene Burgen und Warten an. Das ausgedehnteste dieser Systeme, auch im einzelnen eine Reihe der grössten und kunstvollsten Burganlagen aufweisend, bilden die Burgen des deutschen Ritterordens in Preussen. Manche landesherrliche Burgen dienten besonderen Zwecken, zumeist zu Passsperren an Land- und Wasserstrassen, in der Regel zugleich zum Zwecke der Zollerhebung. Schon im Namen drückt sich diese Bestimmung in den Alpenburgen der Ehrenberger, Scharnitz-, Veroneser, Venediger Klause, Klausen bei Brixen u. s. w. aus, dazu gehören der Mäusethurm und die Pfalz im Rhein, die ehemalige an und in der Oder gelegene Burg Oderberg und viele andere. — Nur in Ausnahmefällen ist eine Burg auf römischer Grundlage erbaut und ihre Befestigungsweise geht nicht auf das römische Befestigungswesen zurück, wie früher eine weit verbreitete Ansicht war. Aus Römerkastellen sind in der Regel Städte geworden, in einigen Fällen auch grosse Reichsburgen, wie das hessische Friedberg. Ziemlich viele Burgen aber stehen auf und in vorgeschichtlichen Wallburgen keltisch-, germanisch- oder slavischen Ursprungs. Diese entsprachen ihrer Anlage nach mehr dem Zwecke der mittelalterlichen Burgen. Im Gegensatze zu den sehr schematisch angelegten römischen Kastellen ist für die mittelalterlichen Burgen eine unerschöpfliche Mannigfaltigkeit der Anlagen charakteristisch, sodass unter den etwa 6000 auf dem alten Sprach- und Reichsboden noch mehr oder minder gut erhaltenen Burgen kaum 2 übereinstimmend gebaute zu finden sind. Doch bestehen die Burgen aus gewissen immer wiederkehrenden Baulichkeiten zu Wohn- und Vertheidigungszwecken oder beiden zugleich dienend, welche die Aufstellung einiger Grundtypen für die Burganlagen ermöglichen. Diese Hauptbestandteile sind: der Bergfried entweder im wesentlichen als Vertheidigungsbau (oft Schild) für die Burg oder als letzte Zuflucht oder als beides zugleich und daneben als Gefängniss (Verlies) und Warte angelegt, umfasst häufig noch einen Haupttheil der ständig bewohnten Räume der Burg. In diesem Falle bildet er als Wohnthurm den Uebergang zum wehrhaften Palas und dem festen Hause, die bisweilen allein ohne weitere Befestigungen eine Burg ausmachen. Sonst bestehen der Palas, d. h. der Saalbau und die Kemnate, d. h. das alle übrigen Wohngemächer umfassende Gebäude (nicht das Frauenhaus allein) als selbstständige Theile der Burg neben dem Bergfried, sind aber oft bei kleineren Burgen in ein Haus zusammengezogen, andererseits oft auch wie die Bergfriede verdoppelt und vervielfacht, wenn eine Burg mehreren Besitzern gemeinsam gehörte und der Platz eine solche Theilung der Wohnanlagen zuliess. So hat Münzenberg 2 Palasanlagen und 2 Bergfriede. Zur Burg gehören ferner die Kapelle, die Küche, Brau- und Siedehäuser, Ställe, Wirtschaftsgebäude, Vorrathsräume, ein Brunnen oder eine Cisterne. Es fehlen aber fast stets einzelne Theile oder sind mit anderen zusammengezogen. Für das westliche rheinische Deutschland und das Neckargebiet charakteristisch ist noch die besondere Wehranlage der Schildmauer bei an der Berglehne liegenden Burgen.

 

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