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untersuchen; Herr Aug. Koch konnte jedoch nicht bestraft werden, da er von der Forstbehörde Erlaubniss zur Abfuhr der Steine erhalten hatte. Drei von ihm nicht mehr abgeholte Fuder Steine am äussern Ringwall sind jetzt auch verschwunden. Hierauf machte Herr Archivrat Dr. Reimer aus dem Tagebuche des späteren Wolfhager Landrates Karl Bickell, der seit April 1813 in Marburg Forstwissenschaft studierte, einige Mittheilungen über die bei der Vertreibung der Franzosen aus Hessen und dem Einrücken der Befreier hier in Marburg herrschenden Stimmungen, namentlich über die unglaublich hoch gestiegene Begeisterung bei der Durchreise des Kurfürsten am 25. November 1813. Sodann legte Herr Archivar Dr. Küch einige in der Litteratur teilweise noch unbekannte Briefe der drei bedeutendsten Humanisten hessischer Abkunft, Mutianus Rufus, Eobanus Hessus und Euricius Cordus vor, die besonders für die Kenntniss ihrer Beziehungen zum Heimatlande von Interesse sind.

Ein eigenhändiger Brief Mutians an den hessischen Kanzler Johann Feige vom 15. Mai 1523 enthält die Bitte, die seiner Gerstunger Pfründe zehntpflichtigen Einwohner des Amtes Friedewald zur Zalung [Zahlung] zu veranlassen. Ungefähr in dieselbe Zeit gehört ein undatiertes Schreiben des hessischen Dichterfürsten Eobanus Hessus an den landgräflichen Registratur Johann von Sachsen, das auf die Sickingische Fehde Bezug hat und auch deshalb bemerkenswerth ist, weil es der einzige erhaltene Brief des Dichters in deutscher Sprache ist. Auf Euricius Cordus schliesslich beziehen sich zwei Schreiben. Das eine von des Dichters geistig hervorragender Frau Kunigunde vom 12. März 1527 behandelt seine Berufung an die neu zu gründende Universität Marburg, das andere von Cordus selbst ist 1533 unmittelbar vor seinem Abzug nach Bremen abgefasst und enthält die Bitte um Ersatz der Baukosten seines ihm zur Nutzniessung überlassenen am Pädagogium gelegenen Marburger Hauses, sowie um Weiterbezug seiner Rotenburger Pfründe.

Zum Schlusse der Sitzung erörterte der Vorsitzende, zurückgreifend auf die Mittheilungen über die Zerstörung des alten Ringwalles, die mit Bewilligung einer Königl. Behörde geschah, der eigentlich deren Schutz auflag, die Gründe, die in unserer Zeit vielfach die zum Schutze der Denkmalspflege erlassenen amtlichen Verordnungen vereiteln. Er sah diese Gründe teils in der Unkenntniss und Gleichgiltigkeit der Behörden, die eigentlich über die Erhaltung von älteren historischen Bau- und Kunst- [Kunstdenkmälern]

 

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