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hatte, ließ er wegen Widersprechens nach gröblichstem Anfahren in den Turm werfen und dort bis zum anderen Tage mit eisernen Fesseln befestigt, im Stock liegen. Die Folge davon war, daß sich Bürgermeister und Schöffen der Stadt, sowie der Setzmeister und die Heimbürger der Dorfschaften mit ihren Gemeinden zusamtaten, den Keller und seine Unterbeamten verklagten und um deren Absetzung baten. Der Landgraf forderte den Statthalter auf, die Erhebungen zu machen und dann die Sache mit den Akten wieder an ihn zu bringen. Die beiderseitigen Schriftstücke geben mancherlei Beispiele von Übergriffen der Amtsknechte und zeigen auch, daß namentlich der Keller und der Schultheiß unfähig waren, sich das für ihre Ämter nötige Ansehen zu verschaffen. Eine Gewalttat des Kellers, die Beschlagnahme des Viehs einer Ortschaft hatten die Visitatoren Adam Kraft und Kraft Rau durch ihre Dazwischenkunft wieder rückgängig gemacht. Die schließliche Entscheidung des Landgrafen war leider nicht aufzufinden. Einige Umstände scheinen dafür zu sprechen, daß Johann Twarn in seiner damals so wertvollen Verwendbarkeit für die militärischen Aushebungen einen Rückhalt beim Landgrafen hatte. Der Vortragende hielt es zum Schlusse für eine weitere Aufgabe, zu untersuchen, wie die 1552 in Angriff genommene Ordnung der Ämterverwaltung in den letzten 15 Jahren der Regierung Philipps weiter verfolgt und gehandhabt worden ist.

Zum Schlusse legte Landgerichtsrat Gleim einige hessische Stammbücher zur Einsichtnahme vor, und der Vorsitzende besprach die neueste Erwerbung unserer Sammlung, die von Frau Dr. von Lucius-Schönstadt zum Gedächtnisse ihres verstorbenen Gemahls gestiftete schöne Gedächtnismünze, von der sie ein Exemplar geschenkt hatte. Ferner machte der Vorsitzende auf den durch das Vereinsmitglied Buchdruckereibesitzer Gleiser zur Philippsfeier in alten Typen hergestellten Neudruck des ersten in Marburg 1527 gedruckten Buches aufmerksam und wies auf die Schönheit und Korrektheit des neuen Druckes hin.

 

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