..

- 21 -

[Erbprinzen] prinzen zufrieden gewesen zu sein. Denn er erklärte sich im Juli 1756, trotz der schwieriger gewordenen politischen Lage und dem Zusammenschluß der katholischen Mächte gegen das protestantische Preußen, bereit, den Erbprinzen zum Generalleutnant und Chef des Salmuthschen Regiments, sowie zum Gouverneur von Wesel zu ernennen. Doch solle diese Ernennung den Herrn v. Dossow, den bisherigen Gouverneur von Wesel, weder in seinem Rang und seiner Würde, noch auch in seiner Autorität als Gouverneur präjudizieren. Die Ernennung werde nur ad honores und von kurzer Dauer sein, da der König das baldige Ableben des seit längerer Zeit kranken Landgrafen Wilhelm VIII. erwartete. Letzterer, wie auch des Erbprinzen Großvater, König Georg II. von England, waren über die Aufnahme Friedrichs in die preußische Armee sehr erfreut. Dieser selbst aber lehnte nun alle weiteren Anerbietungen Österreichs zum Eintritt in dessen Armee ab. Die weitere Folge seiner Ernennung war seine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der preussisch-hessischen Verträge. In katholischen Kreisen war man über das Geschehene sehr bestürzt.

Am 24. Juli 1756 reiste der Erbprinz nach Wesel ab, war aber hier sehr enttäuscht, als er erfuhr, daß sein Regiment ein Garnisonsregiment war und er in seiner Stellung neben dem eigentlichen Gouverneur v. Dossow eine recht unbedeutende Rolle spielen mußte. Aber der König, bei dem er sich beklagte, wußte ihn zu beruhigen, und so sehen wir denn den Erbprinzen in den ersten Jahren des nun bald beginnenden 7 jährigen Krieges ein Kommando auf preußischer Seite führen.

Treu seinem Versprechen hat er denn nach seinem Regierungsantritt (1760) auf preußischer Seite ausgehalten und nicht zum wenigsten ist der Tapferkeit seiner hessischen Truppen der glückliche Erfolg der Feldzüge Ferdinands von Braunschweig auf dem westlichen Kriegsschauplätze des 7jährigen Krieges zu verdanken.

..